Taxichauffer ginn
Um als Taxifahrer tätig sein zu können, muss der Antragsteller über einen Taxifahrerausweis verfügen, der vom Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten (MMTP) ausgestellt wird.
Voraussetzungen
Um die für die Tätigkeit als Taxifahrer erforderliche Qualifikation und Zuverlässigkeit nachzuweisen, muss die betreffende Person:
- seit mindestens zwei Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins sein;
- über angemessene Kenntnisse in mindestens einer der drei Verwaltungssprachen des Landes (Französisch, Deutsch, Luxemburgisch) verfügen;
- ein Strafregister ohne qualifizierende Verurteilungen haben;
- an einer vom MMTP organisierten Informationsveranstaltung teilgenommen haben.
Diese Informationsveranstaltung muss spätestens alle 10 Jahre wiederholt werden.
Informationsveranstaltung
Die Informationsveranstaltung für Fahrer wird regelmäßig vom MMTP organisiert.
Diese Informationsveranstaltungen sind obligatorisch für alle neuen oder zukünftigen Taxifahrer sowie für Fahrer, die bereits eine Karte besitzen und deren Gültigkeit bald abläuft. Die Teilnahme an dieser Informationsveranstaltung ist kostenlos.
Inhalt der Informationsveranstaltung (auf Französisch)
- Introduction à la législation en matière de taxis au Grand-Duché de Luxembourg
- Notions de géographie du pays
- Notions de base en secourisme
- Formation de base "Taxi - Accueil du Client" et gestion des confilts
- Epreuve écrite non-éliminatoire sur la législation
Aktualiséiert den