Radaren

Stroosseverkéier

Sécherheet

Stroossentransport

Das Ziel, das die Regierung im Zusammenhang mit der Einrichtung des automatisierten Kontrollsystems für Straßenverkehrsdelikte (= CSA-System) in Luxemburg verfolgt, ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit in dem Sinne, dass das CSA-System die Durchführung von Kontrollen ermöglichen soll insbesondere an gefährlichen und unfallgefährdeten Orten.

Prinzip

Betroffen sind alle Fahrzeuge, unabhängig vom Zulassungsland. Diese Gleichbehandlung gilt auch für Firmen-, Dienst- und Mietfahrzeuge.

Von der vom automatischen Radar gemessenen Verkehrsgeschwindigkeit wird eine Fehlermarge abgezogen:

  • 3 km/h bis 100 km/h;
  • 3% der über 100 km/h gemessenen Geschwindigkeit.

Sanktionen

Gebührenpflichtige Verwarnung von 49 Euro

Nichteinhaltung der vorgeschriebenen niedrigeren Geschwindigkeitsbegrenzung:

  • 15 km/h auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften;
  • von 20 km/h bis zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften;
  • von 25 km/h bis zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn.

Gebührenpflichtige Verwarnung von 145 Euro + Abzug von 2 Punkten auf dem Führerschein

Nichteinhaltung der gesetzlichen Höchstgeschwindigkeit:

  • mit mehr als 15 km/h und der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften;
  • mit mehr als 20 km/h und der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften;
  • mit mehr als 25 km/h und der auf der Autobahn zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Anzeige

Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50% der gesetzlich zulässigen Höchstgeschwindigkeit, wobei die Geschwindigkeit mindestens 20 km/h über dieser Höchstgeschwindigkeit liegt.

Bei Überschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzung, die als Verstoß oder schwerwiegender Verstoß gilt, erhalten Sie eine gebührenpflichtige Verwarnung.

Die Gebührenpflichtige Verwarnung wird durch eine ordentliche Anzeige ersetzt, wenn zum Beispiel:

  • der Täter nicht fristgerecht gezahlt hat;
  • der Täter erklärt, dass er die Steuer(n) nicht zahlen will oder kann;
  • bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50% der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und um mindestens 20 km/h gegenüber dieser Höchstgeschwindigkeit.

Kategorien von Geschwindigkeitsüberschreitungen

  Gebührenpflichtige Verwarnung
  49 Euro 145 Euro
+ Abzug von Punkten
Strafmandat
Zulässige Geschwindigkeit Gemessene Geschwindigkeit
50 km/h 54-68 km/h 69-78 km/h ≥ 79 km/h
70 km/h 74-93 km/h 94-109 km/h ≥ 110 km/h
90 km/h 94-114 km/h 115-140 km/h ≥ 141 km/h
130 km/h 135-160 km/h 161-201 km/h ≥ 202 km/h

 

Beispiel mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h

Wenn die Geschwindigkeit auf 70 km/h begrenzt ist, blitzt der Radar ab 74 km/h (die Toleranzschwelle beträgt einschließlich 73 km/h).

Bei einer Geschwindigkeit von 74 km/h bis 93 km/h beträgt die gebührenpflichtige Verwarnung 49 Euro.

Bei einer gemessenen Geschwindigkeit von 94 km/h bis 109 km/h wird die Zuwiderhandlung mit einer gebührenpflichtige Verwarnung von 145 Euro und dem Verlust von 2 Punkten auf dem Führerschein geahndet.

Ab einer Geschwindigkeit von 110 km/h erfolgt eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft. Der Richter entscheidet über die Höhe der Strafe und darüber, wie lange dem Fahrer der Führerschein entzogen wird.

Wie funktionieren Radare?

Stationäre Radare messen die Geschwindigkeit in beide Verkehrsrichtungen! Das Fahrzeug wird von vorne und hinten fotografiert. Der Radar kann auch auf 3 Kanälen gleichzeitig messen und fotografieren.

Die installierten Radargeräte können außerdem zwischen Fahrzeugen, LKWs und Motorrädern unterscheiden.

Sobald eine Geschwindigkeitsüberschreitung erkannt wird, blitzt der Radar das Fahrzeug, sodass sein Nummernschild und sein Fahrer sichtbar sind.

Die Prozedur nach dem Blitzen

Das Foto wird aufgezeichnet und automatisch an das Nationale Bearbeitungszentrum in Bertrange gesendet, wo die Straftat von einem Polizeibeamten festgestellt wird, der den Inhaber des Immatrikulations-Zertifikats identifiziert.

Der Inhaber wird spätestens vier Wochen nach dem Verstoß per Einschreiben benachrichtigt.

Innerhalb von 45 Tagen muss dieser zahlen oder Einspruch einlegen (Formular im Anhang zur Ordnungswidrigkeitsanzeige).

 

Standorte der Radare

[Karte: Site-ID]

Karte der Radare

Aktualiséiert den