Är Rechter als Reesender

Dem Reisenden stehen Rechte zu, die er nach unterschiedlichen Verfahren geltend machen kann.

Der "Verkéiersverbond" ist die zuständige Behörde für die Wahrnehmung der Interessen von Reisenden oder Fahrgästen in mehreren Bereichen des öffentlichen Verkehrs auf mehreren Ebenen.

Derzeit ist der "Verkéiersverbond" in 3 Bereichen tätig:

  • die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr;
  • die Rechte der Fahrgäste im Kraftomnibusverkehr;
  • die Bestimmungen über die Preisfreiheit der Luftfahrtunternehmen.
 
Im Zusammenhang mit Bahnreisen innerhalb der Großregion sind nur die Artikel zu den folgenden Bestimmungen anwendbar und können beim "Verkéiersverbond" beanstandet werden:
Verfügbarkeit von Tickets, Direkttickets und Reservierungen;
Passagier- und Gepäckhaftung;
Sicherheit;Recht auf Beförderung;
Übermittlung von Informationen an Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
 
Für die Rechte von Fluggästen ist das Wirtschaftsministerium zuständig.
 

Seit dem 1. März 2020 ist Luxemburg stolz darauf, das erste Land der Welt zu sein, in dem der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) für alle Verkehrsmittel kostenlos ist, seien es Straßenbahnen, Züge oder Busse im gesamten Staatsgebiet. Diese Maßnahme gilt für Einwohner, Grenzgänger und Touristen.

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