Ihre Rechte als Reisender

Öffentlicher Verkehr (ÖV)

Reisende haben Rechte, die sie im Rahmen verschiedener Verfahren geltend machen können.

Die Verwaltung für öffentlichen Verkehr (ATP) ist die zuständige Behörde für die Interessen von Fahrgästen im öffentlichen Personennahverkehr und greift in folgenden Bereichen ein:

  • Rechte und Pflichten von Bahnreisenden;
  • Rechte von Fahrgästen in Bussen und Reisebussen der RGTR.

Für Bahnreisen innerhalb der Großregion gelten ausschließlich die folgenden Artikel, die Anlass zu einer Beschwerde bei der ATP geben können:

  • Verfügbarkeit von Fahrkarten, Durchgangsfahrkarten und Reservierungen;
  • Haftung für Fahrgäste und Gepäck;
  • Versicherung;
  • Recht auf Beförderung;
  • Informationsübermittlung an Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität (PRM).

Kostenlose Mobilität

Seit dem 1. März 2020 ist Luxemburg stolz darauf, das erste Land der Welt zu sein, in dem der öffentliche Verkehr (ÖV) für alle Verkehrsmittel kostenlos ist, seien es Straßenbahnen, Züge oder Busse im gesamten Staatsgebiet. Diese Maßnahme gilt für Einwohner, Grenzgänger und Touristen.

Flugverkehr

Die Verwaltung für öffentlichen Verkehr (ATP) ist auch an der Regelung der Tariffreiheit der Luftfahrtunternehmen beteiligt.

Das Ministerium für Wirtschaft ist die zuständige Behörde für Fluggastrechte.

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