Bootsführerschein
Alle Personen - ab 16 Jahren* - die ein Boot fahren möchten, müssen einen Bootsführerschein besitzen.
(*jedoch mit einer obligatorischen elterlichen Erlaubnis für Minderjährige)
Kategorien
Es gibt 4 Kategorien von Bootsführerscheinen:
- Führerschein für die Binnenschifffahrt (Permis Fluvial): Erlaubt dem Inhaber, ein Sportboot mit einer Länge von bis zu 20 Metern auf Binnengewässern, Flüssen, Seen usw. zu führen.
- Küstenführerschein (Permis Côtier): Berechtigt zum Führen eines Sportbootes mit einer Länge von bis zu 7 Metern ohne bewohnbare Kabine in Küstengewässern bis zu 3 Meilen vor der Küste.
- Küstenführerschein Plus (Permis Côtier Plus): berechtigt den Inhaber zum Führen eines Sportbootes mit einer Höchstlänge von 20 Metern in Küstengewässern bis zu 6 Meilen vor der Küste.
- See-Führerschein See ("Segel und Motor" oder nur "Motor") (Permis Mer ("voile et moteur" ou uniquement "moteur")): Erlaubt dem Inhaber, ein Sportboot mit einer Höchstlänge von 24 Metern in Meeresgewässern ohne Begrenzung des Fahrtgebiets zu führen.
Weitere Informationen zu den Bootsführerscheinen finden Sie auf der Website maritime.lu.
Vorgänge
Der Bewerber muss seinen Antrag direkt an eine der vom Kommissariat für maritime Angelegenheiten zugelassenen Ausbildungseinrichtungen (auf Französisch) richten, die mit der Vorbereitung auf die Prüfung für den Bootsführerschein beauftragt wird.
Weitere Informationen über die Beantragung von Bootsführerscheinen finden Sie auf der Website guichet.lu.
Zum letzten Mal aktualisiert am