Fahren in einem Tunnel

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Regeln für das Fahren in einem Tunnel

  • Abblendlicht: Das Einschalten des Abblendlichts bei der Durchfahrt ist Pflicht.
  • Sicherheitsabstand: Ein Abstand, der einer Zwischenfahrzeit von mindestens 2 Sekunden (50m) zum vorausfahrenden Fahrzeug entspricht. Bei einer Verlangsamung des Verkehrs muss ein Mindestabstand von 5m zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten werden.
  • Geschwindigkeit: Auf Autobahnen beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Tunneln 90km/h, sofern nichts anderes angegeben ist.
  • langsame Fahrzeuge: Fahren auf der rechten Spur.
  • Wendeverbot oder Verbot rückwärts zu fahren.
  • Ampeln: Die Tunneleingänge sind mit roten Ampeln ausgestattet, die im Normalfall ausgeschaltet sind und die gleiche Bedeutung haben wie die an Kreuzungen installierten Ampeln. Die Benutzung einer mit einem roten Kreuz gekennzeichneten Fahrspur ist verboten.

Sicherheit in Tunnels

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Kampagne zur Sensibilisierung und Prävention

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