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Im Rahmen einer Pressekonferenz am 18. November 2021 haben Wirtschaftsminister Franz Fayot und Energieminister Claude Turmes im Beisein von Vertretern der Berufskammern eine neue Beihilferegelung für Unternehmen vorgestellt, die in Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge investieren. Ziel der Beihilferegelung ist es, die Entwicklung der Elektromobilität in Luxemburg weiter zu stimulieren.

Die Einzelheiten der neuen Maßnahmen

  1. Die erste Art der Förderung, die allen Unternehmen unabhängig von ihrer Größe zugute kommt, wird nach einer Ausschreibung an öffentlich zugängliche oder private Ladeinfrastrukturprojekte vergeben, die eine Ladekapazität von mindestens 175 Kilowatt aufweisen. Die erfolgreichen Projekte können einen Zuschuss von bis zu 50% der Investitionen für den Aufbau von Ladestationen erhalten. Eine Gewichtung stellt sicher, dass die für die Öffentlichkeit am besten zugänglichen Projekte im Auswahlverfahren bevorzugt werden.
  2. Die zweite Beihilferegelung ist kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vorbehalten und soll ihnen den Übergang zur Elektromobilität im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit erleichtern. Auf einfachen Antrag können KMU einen Zuschuss von bis zu 50% der Kosten für Ladestationen und bis zu 60% der Kosten für den Anschluss an das Stromnetz erhalten. Der Zuschuss ist auf 60.000 Euro für die Kosten des Anschlusses an das Stromnetz und 40.000 Euro für die sonstigen Kosten im Zusammenhang mit der Einrichtung pro Unternehmen begrenzt.

Um Unternehmen, die für die Einrichtung von öffentlich zugänglichen oder privaten Ladestationen auf Leasinglösungen zurückgreifen, nicht zu benachteiligen, können diese Unternehmen die oben genannten Beihilfen auch in Form eines Rabatts auf den Leasingvertrag erhalten.

Der Gesetzentwurf über die Beihilferegelung zugunsten von Unternehmen, die in Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge investieren, wird demnächst in der Abgeordnetenkammer eingebracht. Der Text sieht auch eine Anpassung der Organisation des "Chargy"- und "SuperChargy"-Netzes in Übereinstimmung mit dem neuen europäischen Rechtsrahmen vor. Die neuen Beihilferegelungen treten nach Abschluss des Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahrens in Kraft und werden auf der Plattform Guichet.lu verfügbar sein.

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