Fahrzeuge - Anmeldung und Bordpapiere
Während der Fahrt muss jeder Autofahrer eine bestimmte Anzahl gültiger Borddokumente an Bord des Fahrzeugs mitführen:
- Führerschein;
- Versicherungsbescheinigung;
- Zulassungsbescheinigung;
- Steuermarke, die als Nachweis für die Zahlung der Jahressteuer dient;
- Konformitätsbescheinigung (COC) oder eine von der SNCA beglaubigte Kopie: für Fahrzeuge, die nach dem 1. Februar 2016 erstmals zugelassen wurden.
Jedes Kraftfahrzeug, das öffentliche Straßen benutzt, muss zugelassen sein und die technischen Konformitätskriterien erfüllen. Daher müssen Fahrzeuge, bevor sie auf der Straße fahren dürfen:
- genehmigt sein;
- angemeldet sein;
- darüber hinaus ist der regelmäßige Besuch einer vom Verkehrsminister zugelassenen technischen Prüfstelle vorgeschrieben.
Die verschiedenen Fahrzeugkategorien werden durch ihre technischen Eigenschaften bzw. ihren Einsatzzweck definiert.
Je nach Kategorie ist ein bestimmter Führerschein erforderlich.
Darüber hinaus unterliegt jedes zugelassene Fahrzeug für die Nutzung auf öffentlichen Straßen der Kraftfahrzeugsteuer.
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