Behindertenparkausweis (PMR)
Der Behindertenparkausweis wird, unter gewissen Bedingungen, an in Luxemburg lebende Personen ausgestellt, deren Behinderung eine eingeschränkte Mobilität mit sich bringt. Mit diesem Ausweis sind sie befugt, auf Behindertenparkplätzen zu parken.
Um auf einem Behindertenparkplatz parken zu dürfen, muss der Ausweis sichtbar hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebracht sein. Der Parkausweis gilt in ganz Luxemburg wie auch in allen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU).
Der Behindertenparkausweis ist eine hellblaue Karte, auf der das Rollstuhlfahrersymbol in weiß auf dunkelblauem Hintergrund abgebildet ist.
Praktische Vorgänge
Die Ausstellung des Behindertenparkausweises erfolgt durch das Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten - Abteilung für Mobilität und Transport.
Gültigkeit
Die Gültigkeitsdauer des Behindertenparkausweises beträgt maximal 5 Jahre.
Jede abgelaufene Karte muss unverzüglich an das Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten - Abteilung für Mobilität und Transport - zurückgegeben werden.
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