Berufliche Qualifikationen für Navigatoren
In der Europäischen Union (EU) müssen im Bereich der Binnenschifffahrt die Mitglieder der Decksbesatzung eines Binnenschiffs gemäß der Richtlinie (EU) 2017/2397 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017, die harmonisierte Bedingungen für die Ausstellung von Berufsqualifikationsnachweisen in der Binnenschifffahrt durch Festlegung der materiellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Ausstellung der verschiedenen Nachweise sowie für die Anerkennung dieser Qualifikationen in den Mitgliedstaaten schafft, einen EU-Qualifikationsnachweis mit sich führen.
Diese Befähigungsnachweise haben eine europaweite Gültigkeit und ermöglichen es somit den Schiffsführern, die sie besitzen, auf den Binnenwasserstraßen der gesamten Europäischen Union zu fahren.
Diese Richtlinie gilt für neue Befähigungsnachweise für die Binnenschifffahrt, die nach dem 18. Januar 2022 ausgestellt wurden. Für bestehende Befähigungsnachweise, die nach der alten Regelung (insbesondere Rhein) ausgestellt wurden, gilt eine Übergangsgültigkeit von 10 Jahren.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Richtlinie nicht für Personen gilt, die zu Sport- oder Vergnügungszwecken fahren, sondern nur für die Berufsschifffahrt.
Das Großherzogtum Luxemburg:
- bestätigt die Eintragungen in den Schifferdienstbüchern;
- stellt die Logbücher aus oder bestätigt sie;
- stellt Bescheinigungen über Fahrtzeiten aus;
- stellt Qualifikationsnachweise aus, erneuert sie, setzt sie aus und versichert sie;
- stellt Sondergenehmigungen (Radar- und Fahrgastschifffahrt) aus, erneuert sie, setzt sie aus und versichert sie;
- stellt die Bewertung der Fähigkeiten sicher;
- stellt dem betreffenden Personal das durch die großherzogliche Verordnung eingeführte Verwaltungspatent aus.
Verwaltungstechnische Prüfung für eine Beurteilung der Befähigung
Jedes Besatzungsmitglied eines Binnenschiffes muss eine Befähigungsbewertung für folgende Bereiche erfolgreich absolviert haben:
- die operative Ebene;
- der Kommandoebene.
Jedes Besatzungsmitglied eines Binnenschiffs, das in der Europäischen Union (EU) verkehrt, kann eine Befähigungsbewertung beantragen, indem es an einer Verwaltungsprüfung teilnimmt.
Bewerber, die ein genehmigtes Ausbildungsprogramm für die Einsatz- oder Kommandoebene abgeschlossen haben, müssen diese Art der Beurteilung nicht beantragen.
Ausstellung eines Bordbuchs
Das Bordbuch ist ein europäisches Dokument, das sich an Bord von Schiffen befindet, die auf den Binnenwasserstraßen der Europäischen Union verkehren. Darin müssen die Fahrtzeiten des an Bord befindlichen Fahrpersonals eingetragen werden.
Es gibt nur ein aktives Logbuch pro Schiff.
Betroffen sind alle Betreiber und Eigentümer von Schiffen, die auf Binnenwasserstraßen verkehren, mit Ausnahme von:
- Schlepp- und Schubboote, die nicht aus den Häfen auslaufen;
- unbemannte Lastkähne (z. B. Pontons oder Schubkähne);
- Schiffe, die von der Regierung betrieben werden;
- Sportboote.
Ausstellung eines einfachen oder zusammengeführten Schifferdienstbuchs
Jedes Besatzungsmitglied muss im Besitz eines Dienstbuchs sein:
- ein einfaches Dienstbuch, für den Fahrer; oder
- ein kombiniertes Dienstburch, für die anderen Besatzungsmitglieder.
In der Binnenschifffahrt ist das Schifferdienstbuch ein europäisches Dokument, mit dem für jedes Besatzungsmitglied Folgendes bescheinigt wird:
- seine physische und psychische Eignung;
- seine Fahrzeit.
Während der Fahrt muss es an Bord des Schiffes mitgeführt werden, damit es vom Schiffsführer ausgefüllt und von den zuständigen Behörden kontrolliert werden kann.
Ausstellung eines Befähigungszeugnisses, einer besonderen Erlaubnis, eines Zeugnisses für besondere Vorgänge und/oder eines Patents der Verwaltung
In der Europäischen Union (EU), in der Binnenschifffahrt, müssen die Mitglieder der Decksbesatzung ein EU-Qualifikationszeugnis als Mitglied der Decksbesatzung mitbringen, das die Mindestanforderungen erfüllt in Bezug auf:
- Befähigung;
- Alter;
- medizinische Tauglichkeit;
- Navigationszeit für den Erwerb eines bestimmten Einsatzes.
Jedes Besatzungsmitglied auf einem Binnenschiff, das in der Europäischen Union (EU) fährt, kann eines oder mehrere der folgenden Zeugnisse beantragen, sofern es ein Ausbildungsprogramm abgeschlossen oder eine Verwaltungsprüfung bestanden hat:
- einen Qualifikationsnachweis; oder
- eine spezifische Genehmigung (für Fahrer); oder
- ein Zertifikat für bestimmte Tätigkeiten.
Bescheinigung der Fahrzeit
Binnenschiffer, die ein Berufsqualifikationsnachweis für die Binnenschifffahrt gemäß der Richtlinie (EU) 2017/2397 erwerben möchten, müssen ihre Fahrzeit durch eine spezielle Bescheinigung nachweisen können, wenn sie Folgendes anstreben:
- eine Beförderung zu erhalten; oder
- die Bedingungen für die Zulassung zu Auswahlverfahren, Prüfungen oder Beförderungen erfüllen für:
- Zeugnisse des operativen Typs (Matrose, Bootsmann, Steuermann), des Kommandotyps (Schiffsführer);
- Zeugnisse für besondere Berechtigungen des Schiffsführers (großer Konvoi, Wasserzeugnis mit besonderen Gefahren, Zeugnis "Sachverständiger für verflüssigtes Erdgas (LNG)") und für besondere Einsätze (LNG und Fahrgastschifffahrt).
Zum letzten Mal aktualisiert am