Modalitäten

Flusstransport

Antrag auf Teilnahme an einer Verwaltungsprüfung zur Beurteilung von Befähigungen

Jedes Besatzungsmitglied eines Binnenschiffes muss eine Kompetenzbeurteilung für die folgenden Bereiche erfolgreich abgeschlossen haben:

  • die operative Ebene;
  • die Kommandoebene.

Jedes Besatzungsmitglied eines Binnenschiffes, das in der Europäischen Union (EU) verkehrt, kann eine Befähigungsbewertung beantragen, indem es an einer Verwaltungsprüfung teilnimmt.

Bewerber, die ein genehmigtes Ausbildungsprogramm für die Einsatz- oder Kommandoebene abgeschlossen haben, müssen diese Art der Beurteilung nicht beantragen.

Antrag auf Ausstellung eines Bordbuchs

Das Bordbuch ist ein europäisches Dokument, das sich an Bord von Schiffen befindet, die auf den Binnenwasserstraßen der Europäischen Union verkehren. Darin müssen die Fahrtzeiten des an Bord befindlichen Fahrpersonals eingetragen werden.

Es gibt nur ein aktives Logbuch pro Schiff.

Betroffen sind alle Betreiber und Eigentümer von Schiffen, die auf Binnenwasserstraßen verkehren, mit Ausnahme von:

  • Schlepp- und Schubboote, die nicht aus den Häfen auslaufen;
  • unbemannte Lastkähne (z. B. Pontons oder Schubkähne);
  • Schiffe, die von der Regierung betrieben werden;
  • Sportboote.
Antrag auf Ausstellung eines einfachen oder zusammengeführten Schifferdienstbuchs

Jedes Besatzungsmitglied muss im Besitz eines Dienstbuchs sein:

  • ein einfaches Dienstbuch, für den Fahrer; oder 
  • ein kombiniertes Dienstburch, für die anderen Besatzungsmitglieder.

In der Binnenschifffahrt ist das Schifferdienstbuch ein europäisches Dokument, mit dem für jedes Besatzungsmitglied Folgendes bescheinigt wird:

  • seine physische und psychische Eignung;
  • seine Fahrzeit.

Während der Fahrt muss es an Bord des Schiffes mitgeführt werden, damit es vom Schiffsführer ausgefüllt und von den zuständigen Behörden kontrolliert werden kann.

Beantragung eines Befähigungszeugnisses, einer besonderen Berechtigung und/oder eines Zeugnisses für besondere Tätigkeiten oder eines Behördenpatents

In der Europäischen Union (EU), in der Binnenschifffahrt, müssen die Mitglieder der Decksbesatzung ein EU-Qualifikationszeugnis als Mitglied der Decksbesatzung mitbringen, das die Mindestanforderungen erfüllt in Bezug auf:

  • Befähigung;
  • Alter;
  • medizinische Tauglichkeit;
  • Navigationszeit für den Erwerb eines bestimmten Einsatzes.

Jedes Besatzungsmitglied auf einem Binnenschiff, das in der Europäischen Union (EU) fährt, kann eines oder mehrere der folgenden Zeugnisse beantragen, sofern es ein Ausbildungsprogramm abgeschlossen oder eine Verwaltungsprüfung bestanden hat:

  • einen Qualifikationsnachweis; oder
  • eine spezifische Genehmigung (für Fahrer); oder
  • ein Zertifikat für bestimmte Tätigkeiten.
Beantragung einer Bescheinigung der Fahrzeit

Binnenschiffer, die ein Berufsqualifikationsnachweis für die Binnenschifffahrt gemäß der Richtlinie (EU) 2017/2397 erwerben möchten, müssen ihre Fahrzeit durch eine spezielle Bescheinigung nachweisen können, wenn sie Folgendes anstreben:

  • eine Beförderung zu erhalten; oder
  • die Bedingungen für die Zulassung zu Auswahlverfahren, Prüfungen oder Beförderungen erfüllen für:
    • Zeugnisse des operativen Typs (Matrose, Bootsmann, Steuermann), des Kommandotyps (Schiffsführer);
    • Zeugnisse für besondere Berechtigungen des Schiffsführers (großer Konvoi, Wasserzeugnis mit besonderen Gefahren, Zeugnis "Sachverständiger für verflüssigtes Erdgas (LNG)") und für besondere Einsätze (LNG und Fahrgastschifffahrt).

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