Sondertransporte
Der Sondertransport
Unter einem Sondertransport versteht man:
1) Die Beförderung einer Ladung auf der Straße welche, aufgrund seiner Abmessungen und/oder seines Gewichtes, die vorgeschriebenen Abmessungen und Masse eines zur Beförderung von Gütern bestimmten Fahrzeugs überschreitet. Eine solche exzeptionnelle Ladung, als "unteilbare Ladung" benannt, muß aus einem Element, das nicht in mehrere Teile zerlegt werden kann, bestehen ohne dass dem Beförderer unzumutbare Kosten oder an der Ladung Schäden entstehen.
2) Das Inverkehrbringen eines zur Beförderung von Gütern bestimmten Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen, unbeachtet, ob es beladen ist oder nicht, das aufgrund seiner Bauweise die zulässigen Abmessungen und zulässige Masse überschreitet. Diese Fahrzeuge werden als "Sonderfahrzeuge (véhicules exceptionnels)" bezeichnet.
Die Begriffsbestimmungen bezüglich der Sondertransporte sind dem Artikel 2 der Großherzoglichen Verordnung "Arrêté grand-ducal modifié du 23 novembre 1955 portant règlement de la circulation sur toutes les voies publiques" zu entnehmen (nur der Französische Text der Verordnung ist rechtsverbindlich):
(...)
5.17 b) Unteilbare Ladung: Eine Ladung, die für die Zwecke des Straßentransports nicht in mehrere Ladungen unterteilt werden kann, ohne daß unzumutbare Kosten oder die Gefahr größerer Schäden entstehen, und die aufgrund ihrer Abmessungen oder Masse nicht innerhalb der vorgeschriebenen Abmessungen oder Masse befördert werden kann.
Ausnahmegenehmigung für Sondertransporte
Die Ausnahmegenehmigung für Sondertransporte
Um einen derartigen Sondertransport durchführen zu können, benötigt das Transportunternehmen eine Ausnahmegenehmigung für Sondertransporte, die beantragt werden kann:
- online über MyGuichet.lu;
- per E-Mail an die Adresse autorisations@tr.etat.lu.
| Anträge, die über MyGuichet.lu eingereicht werden, werden vorrangig bearbeitet.
Sie können Ihren Antrag online stellen, mit oder ohne Authentifizierung durch ein LuxTrust-Produkt oder einen elektronischen Personalausweis (eID).
Zu befolgende Schritte:
Füllen Sie das Formular mit den erforderlichen Informationen aus:
- Name und Vorname oder Firmenname des Zulassungsinhabers;
- Anschrift des Bewilligungsinhabers;
- Anschrift des Empfängers der Genehmigung;
- Merkmale des/der Straßenfahrzeuge(s);
- Angaben zur Ladung (bei Fahrzeugen, die zur Beförderung von Sachen bestimmt sind);
- Abmessungen und Masse des Fahrzeugs einschließlich Ladung;
- Fahrtroute (außer Kategorie 1);
- Vorgesehenes Datum der Beförderung;
- Unterschrift des Antragstellers.
Folgende Dokumente sind dem Antrag zwingend als PDF-Dateien beizufügen:
- 1 PDF - Vollmacht des Genehmigungsinhabers, wenn dieser nicht mit dem Antragsteller identisch ist;
- 1 PDF - Zulassungsbescheinigung des/der Straßenfahrzeuge(s);
- 1 PDF - Konformitätsbescheinigung des/der Straßenfahrzeuge(s);
- 1 PDF - Nachweis der Unteilbarkeit des zu transportierenden Elements (Bestellung, Datenblatt...);
- 1 PDF - Liste(n), in der/denen die Kennzeichen zusammengefasst sind, wenn der Transport mit mehreren Straßenfahrzeugen durchgeführt wird und die Abmessungen und Massen gegenüber dem Antrag unverändert bleiben (Listen, die zwingend zu verwenden sind - können von der MyGuichet-Website unter "Verwandte Vorgänge und Links" heruntergeladen werden);
- 1 PDF - Für einen Transport oder die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs mit einer Genehmigung der Kategorie 3 eine technische Zeichnung, aus der die Verteilung der Masse in beladenem Zustand auf die Achsen hervorgeht.
Stellen Sie den Antrag über MyGuichet.lu oder senden Sie das Antragsformular und die für den Antrag erforderlichen Unterlagen an die E-Mail-Adresse autorisations@tr.etat.lu.
Für einen Spezialtransport, der die Gesamtmasse von 44 Tonnen überschreitet oder der in Kategorie 3 eingestuft ist, ist die Anzahl der auf der Liste aufgeführten Lastkraftwagen oder Sattelzugmaschinen auf 10 begrenzt.
Das Gleiche gilt für Spezialtransporte mit 5-achsigen Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 50 Tonnen und einer Überschreitung der Gesamtmasse von 50 Tonnen.
Die Abteilung für Sondertransporte und deren Ausnahmegenehmigungen des Ministeriums für Mobilität und öffentliche Arbeiten prüft den Antrag und die ihm beigefügten Unterlagen und erteilt die beantragte Ausnahmegenehmigung, sofern alle vom Antragsteller gemachten Angaben korrekt sind und alle Bedingungen erfüllt werden.
Die Abteilung für Sondertransporte und deren Ausnahmegenehmigungen des MMTP behält sich das Recht vor, vom Antragsteller zusätzliche Informationen anzufordern, um die Zulässigkeit des Antrags und die Notwendigkeit einer Ausnahmegenehmigung zu prüfen.
Die Genehmigung wird im PDF-Format an die E-Mail-Adresse gesendet, mit welcher der Antrag eingereicht wurde.
Auf Wunsch kann die Genehmigung dem Empfänger ebenfalls per Post zugestellt werden.
Das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen, das nicht für die Beförderung von Gütern bestimmt ist
Selbstfahrende Maschinen, die aufgrund ihrer Bauart oder ihrer Ausrüstung die vorgeschriebenen Abmessungen oder Massen überschreiten, dürfen nur mit einer Sondergenehmigung auf öffentlichen Straßen in Verkehr gebracht oder gehalten werden.
Unter einer Maschine versteht man gemäß den Bestimmungen von Artikel 2, Absatz 2, Punkt 2.10. und 2.11. der Großherzoglichen Verordnung "Arrêté grand-ducal modifié du 23 novembre 1955 portant règlement de la circulation sur toutes les voies publiques" (nur der Französische Text der Verordnung ist rechtsverbindlich):
2.10. Maschine: Ein Fahrzeug, das hauptsächlich zur Ausführung von Arbeiten bestimmt ist, ständig mit Ausrüstungen für die Ausführung dieser Arbeiten oder mit einem Träger ausgestattet ist, der verschiedene auswechselbare Ausrüstungen aufnehmen kann, und das so konstruiert ist, dass es weder Personen noch Sachen befördern kann, mit Ausnahme des Fahrers, des Bedienungspersonals und der zusätzlichen Werkzeuge.
2.11. a) Selbstfahrende oder bewegliche Maschine: ein selbstfahrendes Fahrzeug, das ansonsten die Kriterien der Definition von Maschinen erfüllt.
(b) Selbstfahrende oder fahrbare Hochgeschwindigkeitsmaschinen: selbstfahrende oder fahrbare Maschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h.
Verkehrserlaubnis
Eine Verkehrserlaubnis
Um ein derartiges Fahrzeug, das nicht für die Beförderung von Gütern bestimmt ist, in den Verkehr auf öffentlichen Straßen zu bringen, benötigt das Transportunternehmen eine Verkehrserlaubnis.
Eine Verkehrserlaubnis wird auf Antrag kostenlos erteilt. Dazu ist ein Formular auf MyGuichet.lu mit allen erforderlichen Angaben auszufüllen und an die E-Mail Adresse autorisations@tr.etat.lu zu senden.
Zu befolgende Schritte:
Füllen Sie das Formular mit den erforderlichen Informationen aus:
- Name und Vorname oder Firmenname des Zulassungsinhabers;
- Anschrift des Bewilligungsinhabers;
- Anschrift des Empfängers der Genehmigung;
- Merkmale des/der Straßenfahrzeuge(s);
- Masse und Abmessungen des Fahrzeugs;
- Fahrtroute (außer Kategorie 1);
- Voraussichtliches Datum der Beförderung;
- Unterschrift des Antragstellers.
Folgende Dokumente sind dem Antrag zwingend als PDF-Dateien beizufügen:
- 1 PDF - Vollmacht des Zulassungsinhabers, falls nicht identisch mit dem Antragsteller;
- 1 PDF - Zulassungsbescheinigung des/der Straßenfahrzeuge(s);
- 1 PDF - Konformitätsbescheinigung des/der Straßenfahrzeuge(s) oder ein anderes technisches Dokument;
- 1 PDF - Liste(n), in der/denen die Kennzeichen zusammengefasst sind, wenn es mehrere Fahrzeuge oder selbstfahrende Maschinen gibt und die Abmessungen und Massen unverändert bleiben (Listen, die unbedingt verwendet werden müssen - können auf der MyGuichet-Website unter "Verwandte Vorgänge und Links" heruntergeladen werden).
Senden Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular mit allen für den Antrag erforderlichen Unterlagen an die E-Mail-Adresse autorisations@tr.etat.lu.
Die Abteilung für Sondergenehmigungen des Ministeriums für Mobilität und öffentliche Arbeiten prüft den Antrag und die ihm beigefügten Unterlagen und erteilt die beantragte Ausnahmegenehmigung, sofern alle vom Antragsteller gemachten Angaben korrekt sind und alle Bedingungen erfüllt werden.
Die Abteilung für Sondergenehmigungen behält sich das Recht vor, vom Antragsteller zusätzliche Informationen anzufordern, um die Zulässigkeit des Antrags und die Notwendigkeit einer Verkehrserlaubnis zu prüfen.
Die Genehmigung wird im PDF-Format an die E-Mail-Adresse gesendet, mit welcher der Antrag eingereicht wurde.
Auf Wunsch kann die Genehmigung dem Empfänger ebenfalls per Post zugestellt werden.
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