Verwaltungstechnische Prüfungen im Hinblick auf die Ausstellung eines Berufsqualifikationsnachweises für Schiffsführer und für die spezifische Genehmigung für die Radarschifffahrt oder für den Sachverständigen für Fahrgäste in der Binnenschifffahrt
Examen
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Beschreibung
Die Richtlinie (EU) 2017/2397 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 legt die Bedingungen und Verfahren für die Zertifizierung der Qualifikationen von Personen, die am Betrieb eines auf den Binnenwasserstraßen der Union fahrenden Schiffes beteiligt sind, sowie für die Anerkennung dieser Qualifikationen in den Mitgliedstaaten gemäß den Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie EU 2017/2397 in nationales Recht fest.
Sie gilt für Mitglieder der Decksbesatzung, Sachverständige für verflüssigtes Erdgas (LNG) und Sachverständige für Fahrgastschifffahrt.
Sie gilt nicht für Personen, die zu Sport- oder Vergnügungszwecken fahren, die Fähren betreiben, die sich nicht selbständig fortbewegen, und die Schiffe betreiben, die von den Streitkräften, den für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständigen Diensten, den Katastrophenschutzdiensten, den Wasserbehörden, den Feuerwehren und anderen Notdiensten eingesetzt werden.
Sie gilt auch nicht für Personen, die in Mitgliedstaaten fahren, die keine Binnenwasserstraßen haben, die mit dem Binnenwasserstraßennetz eines Mitgliedstaats verbunden sind, und die:
- ausschließlich auf begrenzten Strecken in einem begrenzten geografischen Gebiet fahren, wenn die Entfernung vom Ausgangspunkt nie mehr als 10 km beträgt;
- oder ausschließlich saisonal fahren.
Zielgruppe
Alle Personen ab 16 Jahren, die eine Bescheinigung über die berufliche Qualifikation als Schiffsführer oder eine spezifische Genehmigung für die Navigation mit RADAR erhalten möchten.
Bewerber, die ein für eine bestimmte Stufe genehmigtes Ausbildungsprogramm einschließlich der Prüfung abgeschlossen haben, sind von der Verwaltungsprüfung für diese Stufe befreit.
Modalitäten
Der Antragsteller muss der zuständigen Behörde zum Zweck der Teilnahme an einer theoretischen und/oder praktischen Prüfung die folgenden Dokumente und Unterlagen vorlegen:
- Ärztliches Zeugnis, das von einem Arzt eines anerkannten medizinischen Zentrums ausgestellt wurde (das Ausstellungsdatum des Zeugnisses darf nicht mehr als 3 Monate zurückliegen);
- Antragsformular für die Zulassung zur Verwaltungsprüfung (Muster F140);
- Antragsformular für die Zulassung zur praktischen Prüfung (Muster F140);
- Kopie eines gültigen Personalausweises;
- Nachweis über die Anzahl der Tage auf See - falls zutreffend;
- Nachweis über die Zahlung der Gebühren und Auslagen:
a) Für die Anmeldung zu jeder Prüfung ist eine Ausbildungsgebühr von 200,00 EUR zu entrichten;
b) Die Gebühr für die Teilnahme an der praktischen Prüfung beträgt 295,00 EUR.
Falls zutreffend:
- Bescheinigung/Zertifikat über den erfolgreichen Abschluss eines genehmigten Ausbildungsprogramms im Ausland;
- Bescheinigung/Zertifikat über das Bestehen der theoretischen Prüfung;
- Luxemburgischer Lehrvertrag.
Sprachen der Prüfungen
Die Prüfungen werden in deutscher oder französischer Sprache abgehalten, je nach Antrag und den vom Kandidaten angegebenen Sprachkenntnissen.
Zeitraum der Prüfungen
Typ |
Datum |
Sprache |
Maximale Anzahl von Teilnehmern |
RADAR |
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Die Prüfungen werden nach Sprachtyp zusammengefasst.
Vollständige Zulassungsanträge müssen spätestens vier Wochen vor der Prüfung eingereicht werden.
Die genauen Prüfungstermine werden vorab auf der Website guichet.lu veröffentlicht.
Ausrüstung und Material
Während der Sitzungen der Verwaltungsprüfungen (theoretisch und praktisch) ist keine persönliche Ausrüstung (Handy, Tablet, Taschenrechner usw.) zulässig.
Die praktischen Prüfungen für den Erwerb eines Befähigungsnachweises für Schiffsführer oder einer besonderen Genehmigung für die Radarfahrt können an Bord eines Schiffes oder an einem Simulator abgehalten werden.
Die praktischen Prüfungen für den Erwerb eines Qualifikationsnachweises als Sachverständiger für verflüssigtes Erdgas (LNG) oder als Sachverständiger für Fahrgastschifffahrt können an Bord eines Schiffes oder in einer Einrichtung an Land abgehalten werden.
Bewertungssystem
Das Punktesystem für die theoretische und praktische Prüfung umfasst zwei Kategorien von Prüfungselementen. Die Prüfungselemente der Kategorie I müssen mit mindestens 7 von 10 Punkten bestanden werden. Das Nichtbestehen eines Prüfungselements der Kategorie I kann nicht durch eine hervorragende Leistung in einem Prüfungselement ausgeglichen werden. Prüfungselemente der Kategorie II erfordern eine Mindestgesamtnote, um eine schlechtere Note in einem anderen Prüfungselement durch eine bessere Note in einem anderen Prüfungselement ausgleichen zu können. Eine Ausnahme von diesem speziellen Notensystem ist die praktische Prüfung für eine spezielle Genehmigung für die Navigation mit Radar, die nur die Elemente der Kategorie I enthält.
Offizieller Katalog der Prüfungsfragen
Derzeit gibt es keinen offiziellen Katalog mit Prüfungsfragen.
Zugelassene Ausbildungsinstitute
Die folgenden Ausbildungsinstitute sind im Großherzogtum Luxemburg zugelassen:
- Akademie Barth;
- Unitas IWT Solutions SRL.
Prüfungsort
Treffpunkt (siehe untenstehenden Anfahrtsplan):
Nebengebäude von Mertert
Weinstraße (Route du Vin)
Eingang 2 - Hafen von Mertert
L-6675 Mertert
Kontaktstelle
Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit diesem Antrag können per E-Mail übermittelt werden an:
Anfahrtsplan
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