Kraftfahrzeugsteuer (Steuervignette)
Für die Nutzung öffentlicher Straßen mit in Luxemburg zugelassenen Kraftfahrzeugen ist die Zahlung einer Kraftfahrzeugsteuer erforderlich.
Bei der Kraftfahrzeugsteuer handelt es sich um eine jährliche Steuer, die von der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung mittels einer Vignette erhoben wird.
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