Versicherungen
Für jedes Fahrzeug, das auf öffentlichen Straßen fährt oder parkt, ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich. Eine Versicherung ist obligatorisch und ermöglicht Ihnen, Opfer von Schäden zu entschädigen, die durch das Fahrzeug verursacht wurden.
Auf der Website der SNCA finden Sie eine Liste der in Luxemburg zugelassenen Versicherungsunternehmen, die berechtigt sind, Kfz-Haftpflichtversicherungen anzubieten.
Der Versicherungsnachweis, die "Grüne Karte" (mittlerweile nur in weiss), ist ein obligatorisches Borddokument, das im Falle einer Polizeikontrolle vorgezeigt werden muss.
Diese Bestimmungen gelten auch für im Ausland zugelassene und auf dem Gebiet des Großherzogtums Luxemburg in Verkehr gebrachte Straßenfahrzeuge.
Bitte beachten Sie, dass Anhänger im abgekoppelten Zustand separat durch einen gültigen Versicherungsnachweis versichert sein müssen.
Das Fehlen einer Versicherung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung und dem Abzug von 4 Punkten geahndet wird.
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