Empfehlungen für die Nutzung eines Taxis

Taxi

Tarife und Wahl des Taxis

In Luxemburg werden die Taxitarife weder auf nationaler noch auf kommunaler Ebene festgelegt. Jeder Betreiber legt seine eigene Tarifstruktur frei fest. Der Fahrgast hat jedoch die Möglichkeit, sein Taxi in voller Transparenz auszuwählen.

Zu diesem Zweck muss jedes Taxi die standardisierte Tarifübersicht gut sichtbar an der hinteren rechten Scheibe des Fahrzeugs anbringen. Der Fahrer darf den Fahrgast in keinem Fall daran hindern, die Tarife einzusehen.

Aus dieser Tariffreiheit folgt, dass der Fahrgast nicht verpflichtet ist, das erste Taxi in der Reihe zu nehmen. Er kann das Fahrzeug wählen, das ihm zusagt, sei es nach Preis, Fahrzeugtyp, Anzahl der zu befördernden Personen oder Gepäckstücke, oder einer Kombination dieser Kriterien.

Manche Fahrer verweigern jedoch die Beförderung, wenn sie nicht an erster Stelle in der Warteschlange stehen. Eine solche Praxis ist gesetzeswidrig. Der Fahrgast hat das Recht, den Fahrer darauf hinzuweisen, dass dieser zur Annahme der Fahrt verpflichtet ist. Bei anhaltender Weigerung kann der Fahrgast den Vorfall den Beamten der Polizei oder der Zollverwaltung melden, die für die Feststellung des Verstoßes zuständig sind.

Reisen mit Kindern

Die luxemburgische Straßenverkehrsordnung schreibt das Tragen des Sicherheitsgurtes und die Verwendung einer dem Alter und der Größe des Kindes angepassten Rückhalteeinrichtung vor. In Taxis ist der Fahrer jedoch nicht verpflichtet, eine spezielle Rückhalteeinrichtung zur Verfügung zu stellen.

Es wird daher empfohlen, die Fahrt im Voraus zu reservieren und beim Anbieter zu prüfen, ob ein geeigneter Kindersitz zur Verfügung gestellt werden kann.

Steht keine spezielle Rückhalteeinrichtung an Bord zur Verfügung, lässt die Straßenverkehrsordnung in Taxis die Beförderung von Kindern im Alter von 3 bis 17 Jahren mit einer Körpergröße von weniger als 150 cm auf einem Rücksitz zu, sofern diese mindestens den Beckengurt tragen. Der Fahrer ist berechtigt, die Fahrt abzulehnen, wenn keine konforme Einrichtung verfügbar ist und die Beförderungsbedingungen nicht eingehalten werden können.

Reisen mit Tieren

Der Taxifahrer kann die Beförderung eines Tieres ablehnen, wenn er der Auffassung ist, dass dieses das Fahrzeug beschädigen oder eine Gefahr darstellen könnte. Lediglich Assistenzhunde, die eine Person mit Behinderung, ihren Ausbilder oder ihre Pflegefamilie begleiten, dürfen nicht abgewiesen werden.

Es wird daher empfohlen, vor der Fahrt mit dem Taxiunternehmen Kontakt aufzunehmen, um die Bedingungen für die Beförderung des Tieres zu klären.

Nimmt der Fahrer die Fahrt an, muss das Tier unter Sicherheitsbedingungen befördert werden, die den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung entsprechen, das heißt angemessen gesichert (Geschirr, Transportbox oder eine andere geeignete Vorrichtung), um keine Gefahr für die Insassen des Fahrzeugs darzustellen. Die Nichteinhaltung dieser Pflicht kann bei einer Kontrolle eine gebührenpflichtige Verwarnung nach sich ziehen.

Der Fahrer ist nicht verpflichtet, die Rückhalteeinrichtung für das Tier bereitzustellen. Es obliegt dem Fahrgast, eine solche mitzubringen oder bei der Reservierung sicherzustellen, dass eine geeignete Vorrichtung verfügbar sein wird.

Kilometertarif oder Pauschaltarif

Das geänderte Gesetz vom 5. Juli 2016 über die Organisation der Taxidienste sieht zwei unterschiedliche Tarifierungsmodelle vor.

Der Kilometertarif kommt zur Anwendung, wenn der Fahrgast ein Taxi an einem Standplatz oder unterwegs durch Handzeichen anhält. Die Berechnung erfolgt automatisch durch den Taxameter auf Grundlage der im Heck des Fahrzeugs angebrachten Tarifübersicht.

Der Pauschaltarif wird in der Regel von Taxiunternehmen bei vorheriger Reservierung angeboten. Es wird empfohlen, bei der Reservierung zu prüfen, ob es sich beim genannten Preis tatsächlich um einen Pauschalpreis und nicht lediglich um einen Richtwert handelt, um Beanstandungen am Ende der Fahrt zu vermeiden.

Zur Information: Fahrten mit vorheriger Reservierung zum Pauschaltarif sind in der Regel günstiger als vergleichbare Fahrten, die nach Kilometertarif abgerechnet werden.

Fahrtstrecke

Der Taxifahrer ist verpflichtet, die kürzeste Strecke zwischen Abhol- und Zielort zu wählen. Diese Verpflichtung ist von besonderer Bedeutung, wenn die Fahrt nach Kilometertarif abgerechnet wird.

Streckenabweichungen können erheblich sein. So kann beispielsweise die Fahrt vom Flughafen zur Cloche d’Or oder ins Stadtzentrum je nach gewählter Route deutlich variieren, wobei die schnellste Strecke aufgrund der größeren Entfernung häufig auch die teuerste ist.

Wenn der Fahrgast dem Fahrer eine andere als die kürzeste Strecke vorschreiben möchte, kann dieser ihn ein Abweichungsformular in Bezug auf die Verpflichtung zur kürzesten Strecke unterzeichnen lassen. Der hieraus entstehende Mehrpreis geht ausschließlich zu Lasten des Fahrgastes, der sich nachträglich nicht auf eine Beanstandung wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung berufen kann.

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