Fahrverbot für LKWs (>7.500 Kg)
In Luxemburg ist das Fahren von LKWs >7.500 kg verboten:
- Sonntags (bis 21:45 Uhr);
- und an folgenden Feiertagen (bis 21:45 Uhr):
- Neujahrstag (1. Januar)
- Karfreitag → in Richtung Deutschland
- Ostermontag
- Tag der Arbeit (1. Mai)
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- Fronleichnam → in Richtung Deutschland
- Französischer Nationalfeiertag (14. Juli) → in Richtung Frankreich
- Mariä Himmelfahrt (15. August)
- Deutscher Nationalfeiertag (03. Oktober) → in Richtung Deutschland
- Allerheiligne (1. November)
- Waffenstillstand 1918 (11. November) → in Richtung Frankreich
- Weihnachten (25. Dezember)
- 2. Weihnachtsfeiertag (26. Dezember) → in Richtung Deutschland
Das Parken auf der öffentlichen Straße ist ebenfalls verboten.
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