Karnevalsumzug, Burgbrennen, Hämmelsmarsch

Genehmigungsanträge für einen Karnevalsumzug, ein Burgbrennen oder einen "Hämmelmarsch" müssen mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung beim Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten, GD III – Generaldirektion Mobilität, Verkehr und Verkehrsinfrastrukturen – Dienststelle Straßenverkehr und Sicherheit, eingereicht werden.

Anträge müssen folgende Angaben enthalten:

  • Art der Veranstaltung;
  • Datum der Veranstaltung;
  • Ort der Veranstaltung;
  • Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge.

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