Karnevalsumzug, Burgbrennen, Hämmelsmarsch
Genehmigungsanträge für einen Karnevalsumzug, ein Burgbrennen oder einen "Hämmelmarsch" müssen mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung beim Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten, GD III – Generaldirektion Mobilität, Verkehr und Verkehrsinfrastrukturen – Dienststelle Straßenverkehr und Sicherheit, eingereicht werden.
Anträge müssen folgende Angaben enthalten:
- Art der Veranstaltung;
- Datum der Veranstaltung;
- Ort der Veranstaltung;
- Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge.
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