Ministerielle Genehmigung - Sportlauf, Schulcup, Umzug
Für jede Veranstaltung, die auf einer öffentlichen Straße stattfindet, ist eine besondere Genehmigung erforderlich.Sportwettbewerb
Ein Sportwettbewerb ist definiert als "jede Veranstaltung, an der mehrere Teilnehmer zu Fuß, zu Pferd, mit dem Fahrrad oder einem motorisierten Fahrzeug teilnehmen und die zu einer Rangliste der Teilnehmer oder zur Vergabe von Preisen auf Grundlage der vom Veranstalter festgelegten Kriterien führt."
Jeder Sportwettbewerb auf öffentlichen Straßen bedarf der vorherigen ministeriellen Genehmigung gemäß Artikel 143 der Straßenverkehrsordnung.
Ein Sportwettbewerb im Sinne von Artikel 143 ist daher nicht nur ein Geschwindigkeits- oder Geschicklichkeitswettbewerb auf öffentlichen Straßen, der zu einer Rangliste der Teilnehmer führt, sondern auch jede Veranstaltung, an der mehrere Teilnehmer teilnehmen, um sie auf öffentlichen Straßen Prüfungen zu unterziehen und die zur Erstellung einer Rangliste oder zur Vergabe von Preisen auf Grundlage der vom Veranstalter festgelegten Kriterien führt.
Als Sportwettbewerb gelten:
- Automobil-Rennen;
- Duathlon-/Triathlon-Rennen;
- Fahrrad-Rennen;
- Lauf-Rennen;
- Schulverkehrswettbewerb.
Festzüge
Für das Betreten öffentlicher Straßen während eines Festzugs ist eine Genehmigung erforderlich.
Als Festzug gelten:
Die Beförderung von Passagieren in einem Umzug ist nur auf den dafür vorgesehenen Sitzen und an den dafür vorgesehenen Plätzen eines Straßenfahrzeugs zulässig. Artikel 51 der Straßenverkehrsordnung verbietet die Beförderung von Passagieren auf anderen als den in der Zulassungsbescheinigung oder auf der Ladefläche eines Straßenfahrzeugs angegebenen Sitzen.
Der Verkehrsminister kann jedoch Ausnahmen genehmigen:
- für gezogene Fahrzeuge, die für den gelegentlichen Transport von Passagieren auf Sitzen oder Bänken auf der Ladefläche bestimmt sind, vorbehaltlich einer positiven Stellungnahme der SNCA;
- für Fahrzeuge, die an einem Umzug teilnehmen, sofern diese Fahrzeuge über eine spezielle Versicherung verfügen.
Fahrzeuge und Anhänger, die zur Beförderung von Teilnehmern verwendet werden, müssen der Straßenverkehrsordnung (Code de la route) entsprechen.
Zum letzten Mal aktualisiert am