Straßenbeschilderung

Infrastruktur

Vorschriften

Sicherheit

Die Straßenbeschilderung ist das gängigste Mittel, um Informationen an Fahrer oder Fußgänger weiterzugeben.

Anhand von Schildern erhält der Verkehrsteilnehmer Informationen über die Richtung zu einem Zielort sowie über besondere Gefahren oder Verbote.

Die Fahrbahnmarkierungen, auch horizontale Verkehrszeichen genannt, werden allein oder in Ergänzung zu Verkehrszeichen verwendet, um den Autofahrer zu leiten oder ihm Bereiche mit besonderen Merkmalen zu zeigen.

Artikel 112 der Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass die Verkehrsteilnehmer die Verkehrszeichen, die farbigen Leuchtsignale und die Fahrbahnmarkierungen beachten müssen.

Verkehrszeichen

In Artikel 107 der Straßenverkehrsordnung sind alle Verkehrszeichen und Zusatzschilder zusammengefasst, die in Luxemburg verwendet werden dürfen. Außerdem wird festgelegt, unter welchen Bedingungen Zusatzschilder angebracht werden dürfen.

Die verschiedenen Verkehrszeichen im Großherzogtum Luxemburg:

  • Warnsignale
  • Vorfahrtssignale
  • Verbots- und Einschränkungssignale
  • Gebotssignale
  • Hinweissignale
  • Halte-, Park- und Parkplatzsignale
  • Signale, die für eine oder mehrere Fahrspuren einer Fahrbahn mit mehreren Fahrspuren in derselben Fahrtrichtung gelten
  • Signale mit zonaler Gültigkeit
  • Zusätzliche Symbole und Beschriftungen

 

Um an ihrem Einsatzort gültig zu sein, müssen sie reguliert sein:

  • durch eine großherzogliche Verordnung, wenn sie sich außerhalb eines Ballungsraums befindet;
  • durch eine kommunale Verkehrsverordnung, die zuvor vom Verkehrsminister und vom Innenminister genehmigt werden muss, wenn sie sich innerhalb eines Ballungsraums befindet. Die Vorfahrtsschilder (B) zeigen dem Fahrer an, ob er Vorfahrt gewähren muss oder Vorfahrt hat.
 

Fahrbahnmarkierungen

In Artikel 110 der Straßenverkehrsordnung sind alle Bestimmungen zur Markierung auf öffentlichen Straßen zusammengefasst.

Die Markierung ist weiß oder gelb.

Wenn die Markierung gelb ist und aus durchgehenden Linien an den Rändern eines Gehwegs oder einer Fahrbahn besteht, bedeutet dies, dass dort Parkverbot herrscht. Die Markierung kann auch bei Baustellen gelb sein. In diesem Fall hat sie Vorrang vor der weißen Markierung.

Die weiße Markierung kann viele Formen haben, von denen einige eine strengere Bedeutung haben, wie z. B.:

  • durchgehende Längssicherheitslinien, die das Überholen oder den Wechsel von einer Fahrspur zur anderen verbieten oder die beiden Fahrtrichtungen auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren in jeder Richtung voneinander trennen;
  • Fußgängerüberwege, die eine quer oder schräg zur Fahrbahnachse verlaufende Markierung aufweisen, die aus parallel zu dieser Achse verlaufenden Streifen besteht;
  • Sägezahnlinien oder Markierungen, die quer oder in einem spitzen Winkel zur Fahrbahnachse verlaufen und den Fahrern die Linie anzeigen, die sie nicht überfahren dürfen, wenn sie den Fahrzeugen Vorfahrt gewähren müssen, die in beiden Fahrtrichtungen auf der Fahrbahn fahren, der sie sich nähern.

Zum letzten Mal aktualisiert am