Falsch parkende Fahrzeuge
Falsch parkende Fahrzeuge stellen gemäß verschiedenen Artikeln einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar.
Diese unangenehme und rücksichtslose Situation gegenüber anderen kann von der einfachen Blockierung einer privaten oder öffentlichen Einfahrt bis hin zur Gefährdung durch die Blockierung der Durchfahrt eines Rettungs- und/oder Einsatzfahrzeugs (Polizei, Krankenwagen, Feuerwehr) reichen.
Das Parkverbot wird durch Verkehrszeichen und Markierungen auf der Fahrbahn angezeigt:
- Parkverbot
- Halte- und Parkverbot
- Lieferungen
- Taxis
- Krankenwagen
- Polizei
- Botschaft
Artikel 165-05 der Straßenverkehrsordnung verbietet auch das Parken vor privaten oder öffentlichen Einfahrten.
Bei der Einrichtung einer Baustelle kann es erforderlich sein, geparkte Fahrzeuge von der öffentlichen Straße zu entfernen, die die Einrichtung der Baustelle oder deren reibungslosen Ablauf behindern oder die Sicherheit und den Verkehrsfluss nach Einrichtung der Baustelle beeinträchtigen könnten.
Außer in Fällen höherer Gewalt wird den kommunalen Behörden empfohlen, die Verkehrsteilnehmer mindestens 24 oder sogar 48 Stunden im Voraus über die im Zusammenhang mit der Einrichtung der Baustelle geltenden Parkverbote zu informieren.
Wenn dennoch Fahrzeuge die Einrichtung der Baustelle behindern, ist das Eingreifen der Ordnungskräfte erforderlich.
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