Elektrokleinstfahrzeug (MVE)
Ein Elektrokleinstfahrzeug (MVE) ist ein kleines elektrisches Straßenfahrzeug, das für die Fortbewegung einer einzelnen Person mit einer Geschwindigkeit von <25 km/h ausgelegt ist.
Es hat ein Rad oder mehrere Räder und kann mit oder ohne Lenker oder Sitz ausgestattet sein.
Die häufigsten Elektrokleinstfahrzeuge sind:
- Einräder;
- Gyropods;
- elektrische Roller.
Der Elektromotor darf eine Leistung von 250W nicht überschreiten und die Energiezufuhr muss unterbrochen werden, sobald das Fahrzeug eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht hat.
Wo kann ich mit meinem MVE fahren?
Wenn man mit einem Elektrokleinstfahrzeug (MVE) unterwegs ist, gilt man als Radfahrer.
Ab 10 Jahren darf man und ab 13 Jahren muss man an den für Fahrräder vorgesehenen Stellen fahren, ansonsten auf den Fahrbahnen.
Kinder unter 10 Jahren dürfen auf dem Bürgersteig und anderen für Fußgänger vorgesehenen Stellen fahren, wenn sie den Fußgängern den Vortritt lassen.
Welche Regeln muss ich bei meinem MVE beachten?
Ist verpflichtend vorgeschrieben:
- Die Beleuchtung des elektrischen Kleinstfahrzeugs muss Tag und Nacht eingeschaltet sein.
Es ist nicht erlaubt: - die Beförderung von Personen;
- das Abschleppen;
- das Schleppen eines anderen Fahrzeugs.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung oder ein Nummernschild sind nicht erforderlich.
Welche Ausrüstung ist für MVE erforderlich? (Text)
- akustische Warnung (Klingel);
- das Bremssystem;
- weißes, nicht blinkendes Licht vorne;
- rotes, nicht blinkendes Licht hinten(*);
- maximale Länge des MVE: 1,50 m;
- Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h;
(*) Bei schlechten Sichtverhältnissen und von Einbruch der Dunkelheit bis zum Sonnenaufgang sowie am Tag, wenn es die Witterungsverhältnisse erfordern, müssen die roten Rücklichter in einer Höhe von mindestens 40 cm über dem Boden deutlich sichtbar sein (kann durch eine gleichwertige, auf dem Rücken getragene Vorrichtung/Helm ersetzt werden). - Helm stark empfohlen, aber nicht vorgeschrieben;
- Reflektierende Kleidung wird dringend empfohlen, ist aber nicht vorgeschrieben.
Welche Ausrüstung ist für den MVE erforderlich? (Illustration - auf Französisch)
*Zusätzliche Informationen zu den Lichtern an Elektrofahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen (01.03.2021)
Gemäß den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung über Elektrofahrräder und -kleinstfahrzeuge ist es Pflicht, jedes Fahrzeug mit einem weißen Dauerlicht vorne und einem roten Dauerlicht hinten auszustatten.
Entgegen der Ankündigung auf der Pressekonferenz vom 26. Februar 2021 ist es jedoch möglich, zusätzlich ein blinkendes rotes Licht anzubringen, das entweder am Körper, am Fahrzeug oder an einem Helm angebracht ist.
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