Road traffic regulations (Code de la route)

Reglementation

Im engeren Sinne besteht die Straßenverkehrsordnung (Code de la route) aus dem geänderten großherzoglichen Erlass vom 23. November 1955 zur Regelung des Verkehrs auf allen öffentlichen Straßen (Memorial A-Nr. 66 von 1955). Die folgenden Gesetzestexte betreffen zusätzlich zum Code de la route ebenfalls den Straßenverkehr (nicht erschöpfende Liste):

  • das geänderte Gesetz vom 14. Februar 1955 über die Regelung des Verkehrs auf allen öffentlichen Straßen (loi modifiée du 14 février 1955 concernant la réglementation de la circulation sur toutes les voies publiques);
  • der geänderte großherzogliche Erlass vom 23. November 1955 zur Regelung des Verkehrs auf allen öffentlichen Straßen (arrêté grand-ducal modifié du 23 novembre 1955 portant règlement de la circulation sur toutes les voies publiques);
  • die geänderte großherzogliche Verordnung vom 26. August 1993 über gebührenpflichtige Verwarnungen, Pfandgelder für nicht ansässige Verkehrssünder sowie Maßnahmen zur Umsetzung der Gesetzgebung in Bezug auf das Beschlagnahmen von Fahrzeugen und auf Punkteführerscheine (règlement grand-ducal modifié du 26 août 1993 relatif aux avertissements taxés, aux consignations pour contrevenants non-résidents ainsi qu’aux mesures d’exécution de la législation en matière de mise en fourrière des véhicules et en matière de permis à points).

 

Das geänderte Gesetz vom 14. Februar 1955 (loi modifiée du 14 février 1955) legt die Zuständigkeiten und rechtlichen Aspekte in Bezug auf Folgendes fest:

  • die Genehmigung, Führerscheine auszustellen, zu ändern oder zu entziehen;
  • den Führerschein mit Punkten;
  • Sondergenehmigungen für die Erhöhung der Anzahl von Anhängern, der maximalen Abmessungen oder der maximalen Masse von Straßenfahrzeugen;
  • die Verwendung von akustischen Sondersignalen;
  • die Typgenehmigung, die Zulassung, die technische Überwachung und die Zulassung;
  • die Zulassung von Organisationen für die technische Überwachung;
  • die Verwaltung von Staats- und Gemeindestraßen;
  • die Rechte von Ordnungskräften;
  • Fälle von schweren Verstößen, Fahrerflucht, Mord, Verlassen des Fahrzeugs oder Nichteinhaltung der zulässigen Höchstmasse;
  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder mit Behinderungen;
  • die Modalitäten eines Fahrverbots, seiner Modulation und seiner Aufhebung;
  • gebührenpflichtige Verwarnungen und Bußgeldbescheide.

 

Der geänderte großherzogliche Erlass vom 23. November 1955 (arrêté grand-ducal modifié du 23 novembre 1955) legt die Bestimmungen und Verfahren in Bezug auf Folgendes fest:

  • die Ausstattung der Fahrzeuge (Ladungen, Anhänger, gezogene Fahrzeuge);
  • die Richtungs- und Haltesignale;
  • die Beförderung von Personen;
  • die Fahrzeugpapiere;
  • den Führerschein (Ausbildung, Probezeit, Schulungen, Umtausch);
  • die Bescheinigung über die technische Überwachung und die Konformitätsplakette;
  • die Behörden, die für öffentliche Straßen zuständig sind;
  • die Verkehrszeichen;
  • die Regeln für den Straßenverkehr;
  • das Halten, Parken und Einparken;
  • die Strafen.

 

Die geänderte großherzogliche Verordnung vom 26. August 1993 (règlement grand-ducal modifié du 26 août 1993):

  • listet alle gebührenpflichtigen Verwarnungen für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung auf;
  • legt die Bestimmungen für das Beschlagnahmen von Fahrzeugen fest.

 

Der koordinierte Text der Straßenverkehrsordnung (nur auf Französisch) ist auf Legilux verfügbar.


Eine leichtere Version der Straßenverkehrsordnung in Form des "Code de la route populaire" ist online bei der Sécurité routière a.s.b.l. verfügbar oder im Buchhandel erhältlich.

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