Staatliche Verkehrskommission

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Die vom Verkehrsminister gemäß Artikel 100 der Straßenverkehrsordnung eingerichtete staatliche Verkehrskommission ist für die Überprüfung und Weiterentwicklung von Gesetzen und Vorschriften im Bereich Verkehr und Straßeninfrastruktur sowie für die Prüfung allgemeiner und spezifischer Fragen, einschließlich Sicherheits- und Polizeimaßnahmen, zuständig. Ziel ist die Abgabe begründeter Stellungnahmen zu diesen Fragen.

Aufgaben und Tätigkeiten

Die staatliche Verkehrskommission hat einen Präsidenten und ein ständiges Sekretariat. Deren Aufgabe ist es:

  • die Arbeit der Kommission zu koordinieren und die laufende Bearbeitung der ihr vorgelegten Fälle sicherzustellen;
  • ständige oder Ad-hoc-Arbeitsgruppen zur Prüfung spezifischer Fälle zu bilden;
  • deren Mitglieder zu ernennen und gegebenenfalls Experten einzubeziehen;
  • die Stellungnahmen der Arbeitsgruppen zu validieren.

Arbeitsgruppen

Darüber hinaus besteht die Kommission aus ständigen Arbeitsgruppen sowie Ad-hoc-Arbeitsgruppen, die sich mit der Untersuchung spezifischer Fragen oder Phänomene befassen.

Die ständigen Arbeitsgruppen sind:

  • die Arbeitsgruppe "Änderung der Straßenverkehrsordnung" prüft die Umsetzung neuer Elemente der Verkehrsgesetzgebung auf öffentlichen Straßen und analysiert und berät hinsichtlich des Anpassungsbedarfs der Gesetzgebung;
  • die Arbeitsgruppe "Technische Aspekte und Fahrzeuginspektion" prüft die Umsetzung neuer technischer Elemente der Gesetzgebung und analysiert und berät hinsichtlich des Anpassungsbedarfs der Gesetzgebung in Bezug auf technische Aspekte;
  • die Arbeitsgruppe "Geschwindigkeit" prüft Beschwerden über Geschwindigkeitsbegrenzungen außerhalb geschlossener Ortschaften und legt Abschnitte mit außergewöhnlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen fest;
  • die Arbeitsgruppe "Signalisierung und Entwicklung" berät bei Anträgen auf die Installation spezifischer Schilder und Spiegel und erstellt Gutachten und Analysen zu Verkehrszeichen;
  • die Arbeitsgruppe "Statistik" analysiert Verkehrsunfälle und erstellt regelmäßig Statistiken zu Verkehrsunfällen; 
  • die Arbeitsgruppe "Motorräder" untersucht und entwickelt Maßnahmen zur Sicherheit, zum Schutz und zur Sensibilisierung im Zusammenhang mit der Nutzung von Motorrädern und Mopeds.

Mitglieder 

In der staatlichen Verkehrskommission sind folgende Interessengruppen vertreten:

  • Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten (MMTP) – DG III: Generaldirektion für Mobilität, Verkehr und Transportinfrastrukturen;
  • Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten (MMTP) – DG III: Abteilung Straßenbau;
  • Ministerium der Justiz;
  • Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit;
  • Staatsanwaltschaft Luxemburg;
  • Staatsanwaltschaft Diekirch;
  • Großherzogliche Polizei;
  • Straßenbauverwaltung (PCH);
  • Nationale Gesellschaft für Automobilverkehr (SNCA);
  • Fahrer-Trainingszentrum (CFC);
  • Nationales Institut für Statistik und Wirtschaftsstudien (STATEC);
  • Union der luxemburgischen Städte und Gemeinden;
  • Stadt Luxemburg;
  • Stadt Esch/Alzette;
  • "Sécurité Routière a.s.b.l.";
  • Automobilclub Luxemburg (ACL);
  • Nationale Vereinigung der Verkehrsopfer (AVR);
  • Verband der Meisterlehrer;
  • "Motofrënn Diddeleng";
  • Motor Union Luxemburg;
  • "BMW Moto Club Lëtzebuerg".

 

Die verschiedenen Arbeitsgruppen tagen auf Einladung des jeweiligen Vorsitzenden der Arbeitsgruppe oder des Vorsitzenden der staatlichen Verkehrskommission, wenn die ihnen vorgelegten Angelegenheiten dies erfordern.

Die staatliche Verkehrskommission berät über Änderungen der kommunalen Verkehrsordnung hinsichtlich ihrer Form und ihrer Übereinstimmung mit der Straßenverkehrsordnung und den erlassenen Richtlinien für den Straßenverkehr.

Bei Bedarf können Ad-hoc-Gruppen eingerichtet werden, und die staatliche Verkehrskommission kann externe Sachverständige hinzuziehen.

Veröffentlichungen

Die staatliche Verkehrskommission hat Broschüren zur Förderung der Verkehrsberuhigung veröffentlicht:

  • Verkehrsberuhigung innerhalb geschlossener Ortschaften;
  • Verbesserung der Infrastruktur auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften;
  • Fußgängerüberwege innerhalb geschlossener Ortschaften.

Download

Unter "Mehr wissen" können Sie untenstehende Dokumente (auf Französisch) herunterladen.

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