Kommunale Verkehrsregelung
Die kommunalen Behörden müssen für alle Maßnahmen, die einen Abschnitt einer Nationalstraße betreffen und die Geschwindigkeitsbegrenzung, die Beschränkung des Zugangs zum Straßennetz, die Vorfahrt und die Zuweisung von Straßenraum betreffen, die vorherige Zustimmung des für Verkehr zuständigen Ministers und des für öffentliche Arbeiten zuständigen Ministers einholen.
Um den kommunalen Behörden die Arbeit zu erleichtern, hat die Staatliche Verkehrskommission eine Musterverordnung für den Straßenverkehr ausgearbeitet. Diese Verordnung dient den kommunalen Behörden als Arbeitsinstrument, wenn sie ihre Verkehrsordnung anpassen oder komplett überarbeiten möchten. Neben den Textvorschlägen enthält die Musterverordnung auch Abbildungen der entsprechenden Verkehrszeichen.
Das Sekretariat der Verkehrskommission des Staates steht den kommunalen Behörden für weitere Informationen zur Verfügung: cce@mmtp.etat.lu.
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