Tunnels

Die Straßenbauverwaltung ist unter anderem gemäß den Bestimmungen folgender Rechtsvorschriften als Betreiberin der Tunnel anzusehen:

  • Gesetz vom 21. November 2007 über die Sicherheit in bestimmten Straßentunneln und
  • der großherzoglichen Verordnung vom 20. Dezember 2007 über die in bestimmten Straßentunneln geltenden Sicherheitsmaßnahmen sowie über die Genehmigung von Tunnelprojekten, die Erstellung der entsprechenden Sicherheitsunterlagen, die Inbetriebnahme und wesentliche Änderungen der Tunnelstruktur und regelmäßige Sicherheitsübungen.

Darin sind die Sicherheitsmaßnahmen festgelegt, die in einem Tunnel auf der Grundlage systematischer Untersuchungen aller Aspekte des Systems, bestehend aus Infrastruktur, Betrieb, Nutzern und Fahrzeugen, umzusetzen sind.

Die Vorschriften sehen alle Maßnahmen in Bezug auf die Infrastruktur vor, wie z. B. die Anzahl der Röhren und Fluchtwege und Notausgänge, die Zugänge für Rettungsdienste, die Belüftung, die Erste-Hilfe-Stationen oder auch die Kommunikationssysteme. Darüber hinaus werden die Modalitäten für Arbeiten in Tunneln, das Unfallmanagement und die Verpflichtung zur Durchführung von Informationskampagnen und regelmäßigen Übungen festgelegt.

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