Registrierung, Umtausch und Umschreibung des Führerscheins

Straßenverkehr

Fahrer

Die Registrierung, der Umtausch oder die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins (europäischer oder nicht-europäischer Herkunft) kann unter bestimmten Voraussetzungen bei der Société nationale de circulation automobile (SNCA) beantragt werden.

Die Registrierung und der Umtausch sind Personen vorbehalten, die einen Führerschein in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erworben haben.

Der Antrag auf Umtausch ist jedoch nicht obligatorisch, außer im Falle eines Verstoßes, der zu einer Einschränkung, Aussetzung oder Entziehung der Fahrerlaubnis oder zum Verlust von Punkten führt.

Der Zweck der Registrierung besteht darin, im Falle des Verlusts oder Diebstahls des ausländischen Führerscheins schnell ein Duplikat zu erhalten. Es obliegt der SNCA, bei Verlust oder Diebstahl eines Führerscheins ein Duplikat auszustellen, sofern die Existenz und die Daten des ausländischen Führerscheins bekannt sind. Durch die Registrierung werden die Verwaltungsformalitäten erheblich vereinfacht. Ohne Registrierung muss eine von den ausländischen Behörden ausgestellte Echtheitsbescheinigung vorgelegt werden, die die verschiedenen Daten des ausländischen Führerscheins (Kategorien, Ausstellungsdatum und Gültigkeitsdauer) enthält. Die Registrierung beschleunigt somit das Verfahren für Personen, die so schnell wie möglich ein Dokument erhalten möchten, das ihre Fahrerlaubnis bescheinigt.

Die Umschreibung ist für Personen bestimmt, die einen Führerschein in einem Nicht-EWR-Staat erworben haben. Diese Führerscheine müssen innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des gewöhnlichen Wohnsitzes in Luxemburg in einen luxemburgischen Führerschein umgeschrieben werden.

Weitere Informationen finden Sie unter guichet.lu.

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