Ausbildung der Fahrer und Code 95
Obligatorische Ausbildung für Fahranfänger
Alle Fahranfänger (Führerscheinklassen A und B) mit Wohnsitz in Luxemburg müssen obligatorisch an einem Ausbildungskurs teilnehmen.
Kategorie A
In den zwei Jahren nach Erhalt des Führerscheins (Probezeit) muss jeder Fahranfänger an der entsprechenden Schulung teilgenommen haben. Fahranfänger können diesen Kurs bereits ab dem dritten Monat nach Erhalt des Führerscheins absolvieren. Allerdings sind mindestens 3.000 Km Fahrpraxis empfehlenswert.
Der Kurs, der keine Prüfung ist, hilft dem jungen Motorradfahrer, eine verantwortungsbewusste und defensive Fahrweise anzunehmen. So wird er sich der täglichen Gefahren im Straßenverkehr sowie seiner eigenen Grenzen, denen des Motorrads und denen der Physik bewusst, um in Notsituationen richtig reagieren zu können.
Kategorie B
In den ersten zwei Jahren nach Erhalt des Führerscheins (Probezeit) muss jeder Fahranfänger an dieser Schulung teilgenommen haben. Fahranfänger können diesen Kurs bereits im dritten Monat nach Erhalt des Führerscheins absolvieren. Allerdings sind mindestens 3.000 Km Fahrpraxis empfehlenswert.
Ziel des Kurses ist es, Fahranfängern zu helfen, eine verantwortungsbewusste und defensive Fahrweise anzunehmen. Dabei geht es darum, sich der Gefahren im Straßenverkehr bewusst zu werden und die eigenen Grenzen sowie das Verhalten des eigenen Fahrzeugs zu kennen, um in Notfallsituationen richtig reagieren zu können.
Berufskraftfahrer: spezifische Ausbildungen
Ausbildung ADR-Fahrer
Für den Transport gefährlicher Güter (ADR) muss der Fahrer spezielle Ausbildungen absolvieren, die ihn zur Durchführung dieser Transporte berechtigen. Diese Schulungen werden regelmäßig House of Training organisiert.
Ausbildung für Berufskraftfahrer (Code 95)
Grundsätzlich muss jeder Fahrer, der auf öffentlichen Straßen im Großherzogtum Luxemburg Güter oder Personen mit Fahrzeugen befördert, für die ein Führerschein der Klasse C oder D erforderlich ist, eine berufliche Ausbildung (Erstausbildung oder Weiterbildung) absolvieren.
Ausbildungszentrum für Fahrer (Centre de Formation pour Conducteurs - CFC)
In Luxemburg werden diese verschiedenen Schulungen vom Ausbildungszentrum für Fahrer (Centre de Formation pour Conducteurs - CFC) organisiert.
Einzelheiten zu diesen Schulungen, den Zulassungskriterien, Ausnahmeregelungen usw. finden Sie in den FAQ zur Ausbildung für Berufskraftfahrer.
Bitte beachten Sie, dass die Kurse für den Zugang zum Beruf des Transportunternehmers ebenfalls vom House of Training organisiert werden.
Zum letzten Mal aktualisiert am