Tabelle der Verstöße
-6 Punkte
- Fahrlässige Tötung
- Vergehen bei hoher Geschwindigkeit1
- Trunkenheit am Steuer - Blutalkoholgehalt = 1,2‰ oder Rückfall innerhalb von 2 Jahren (Blutalkoholgehalt = 0,5‰ und <1,2‰)²
- Fahren unter dem Einfluss von Drogen oder Medikamenten²
- Weigerung sich einem Alkohol-, Drogen- oder Medikamententest zu unterziehen
-4 Punkte
- Unbeabsichtigte Körperverletzung
- Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 50% der zulässigen Höchstgeschwindigkeit - wobei die Überschreitung mindestens 40km/h beträgt
- Fahren unter Alkoholeinfluss (Blutalkoholgehalt = 0,8‰ und <1,2‰)²
- Fahren ohne gültigen Führerschein²
- Fehlende Versicherung²
- Fahrerflucht
- Überladung des Fahrzeugs um mehr als 10% der zulässigen Höchstmasse
-2 Punkte
- Geschwindigkeitsüberschreitung:
- >15km/h in geschlossenen Ortschaften
- >20km/h auf dem Land
- >25 km/h auf Autobahnen
- Fahren unter Alkoholeinfluss (Blutalkoholgehalt = 0,5‰³ und <0,8‰)²
- Defekte Reifen²
- Missachtung der Vorfahrt oder eines Vorfahrtszeichens (rote Ampel, Stoppschild, ...)
- Verweigerung der Vorfahrt gegenüber einem Fußgänger
- Verbotenes Überholen (einschließlich des Versuchs)
- Fahren in verbotener Richtung
- Verstöße gegen besondere Regeln auf Autobahnen und Straßen für selbstfahrende Fahrzeuge
- Inverkehrbringen eines nicht zugelassenen Fahrzeugs oder eines Fahrzeugs ohne gültige technische Prüfbescheinigung2
- Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands zwischen Fahrzeugen
- Nichtanlegen des Sicherheitsgurts oder Fehlen eines vorschriftsmäßigen Kindersitzes
- Nichttragen eines Sicherheitshelms
- Telefon oder Tablet am Steuer
- Weigerung, den Aufforderungen der Ordnungskräfte Folge zu leisten
1 2ter Verstoß (Überschreitung >50% und = 20km/h) innerhalb von 3 Jahren nach dem ersten Verstoß (schwere Ordnungswidrigkeit oder Geschwindigkeitsdelikt).
² Verstöße, die zusätzlich den Fahrzeughalter zur Verantwortung ziehen können.
3 Der Alkoholspiegel wird von 0,5‰ auf 0,2‰ gesenkt für:
- Führerscheinbewerber;
- Fahrer, die sich in der Probezeit befinden;
- Fahrlehrer während des praktischen Fahrunterrichts;
- Begleitpersonen im Rahmen des begleiteten Fahrens;
- Fahrer von Fahrzeugen, die im Eildienst eingesetzt werden;
- Fahrer von Fahrzeugen, die für die Beförderung gefährlicher Güter eingesetzt werden;
- Fahrer von Taxis, Mietwagen, Krankenwagen und Abschleppwagen,
- Fahrer von Bussen und Reisebussen, Lastkraftwagen und Sattelschleppern,
- Fahrer aller Fahrzeuge, die für die entgeltliche Beförderung von Personen eingesetzt werden;
- und für alle Fahrer von Fahrzeugen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
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