Tabelle der Verstöße

-6 Punkte

  • Fahrlässige Tötung
  • Vergehen bei hoher Geschwindigkeit1
  • Trunkenheit am Steuer - Blutalkoholgehalt = 1,2‰ oder Rückfall innerhalb von 2 Jahren (Blutalkoholgehalt = 0,5‰ und <1,2‰)²
  • Fahren unter dem Einfluss von Drogen oder Medikamenten²
  • Weigerung sich einem Alkohol-, Drogen- oder Medikamententest zu unterziehen

-4 Punkte

  • Unbeabsichtigte Körperverletzung
  • Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 50% der zulässigen Höchstgeschwindigkeit - wobei die Überschreitung mindestens 40km/h beträgt
  • Fahren unter Alkoholeinfluss (Blutalkoholgehalt = 0,8‰ und <1,2‰)²
  • Fahren ohne gültigen Führerschein²
  • Fehlende Versicherung²
  • Fahrerflucht
  • Überladung des Fahrzeugs um mehr als 10% der zulässigen Höchstmasse

-2 Punkte

  • Geschwindigkeitsüberschreitung:
    • >15km/h in geschlossenen Ortschaften
    • >20km/h auf dem Land
    • >25 km/h auf Autobahnen
  • Fahren unter Alkoholeinfluss (Blutalkoholgehalt = 0,5‰³ und <0,8‰)²
  • Defekte Reifen²
  • Missachtung der Vorfahrt oder eines Vorfahrtszeichens (rote Ampel, Stoppschild, ...)
  • Verweigerung der Vorfahrt gegenüber einem Fußgänger
  • Verbotenes Überholen (einschließlich des Versuchs)
  • Fahren in verbotener Richtung
  • Verstöße gegen besondere Regeln auf Autobahnen und Straßen für selbstfahrende Fahrzeuge
  • Inverkehrbringen eines nicht zugelassenen Fahrzeugs oder eines Fahrzeugs ohne gültige technische Prüfbescheinigung2
  • Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands zwischen Fahrzeugen
  • Nichtanlegen des Sicherheitsgurts oder Fehlen eines vorschriftsmäßigen Kindersitzes
  • Nichttragen eines Sicherheitshelms
  • Telefon oder Tablet am Steuer
  • Weigerung, den Aufforderungen der Ordnungskräfte Folge zu leisten

 

1 2ter Verstoß (Überschreitung >50% und = 20km/h) innerhalb von 3 Jahren nach dem ersten Verstoß (schwere Ordnungswidrigkeit oder Geschwindigkeitsdelikt).
² Verstöße, die zusätzlich den Fahrzeughalter zur Verantwortung ziehen können.
3 Der Alkoholspiegel wird von 0,5‰ auf 0,2‰ gesenkt für:

  • Führerscheinbewerber;
  • Fahrer, die sich in der Probezeit befinden;
  • Fahrlehrer während des praktischen Fahrunterrichts;
  • Begleitpersonen im Rahmen des begleiteten Fahrens;
  • Fahrer von Fahrzeugen, die im Eildienst eingesetzt werden;
  • Fahrer von Fahrzeugen, die für die Beförderung gefährlicher Güter eingesetzt werden;
  • Fahrer von Taxis, Mietwagen, Krankenwagen und Abschleppwagen,
  • Fahrer von Bussen und Reisebussen, Lastkraftwagen und Sattelschleppern,
  • Fahrer aller Fahrzeuge, die für die entgeltliche Beförderung von Personen eingesetzt werden;
  • und für alle Fahrer von Fahrzeugen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

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