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Öffnung der Mitfahrspur auf der A3
Eröffnung des ersten Abschnitts der Autobahn A3 mit 2x3 Fahrspuren und einer eigenen Fahrspur für Fahrgemeinschaften/Busse
Im Rahmen des Autobahnverbreiterungsprojekts A3 wird mit der Eröffnung des ersten 2x3-spurigen Abschnitts, der Croix de Gasperich mit der Raststätte Berchem verbindet, am 23. März 2025 ein wichtiger Meilenstein erreicht. Dieses Projekt ist Teil des Bestrebens der Regierung, eine nachhaltige und effiziente Mobilität im Großherzogtum Luxemburg zu fördern, den Verkehrsfluss zu verbessern und den öffentlichen Nahverkehr sowie Fahrgemeinschaften zu unterstützen. Dies ist eine strategische Achse für die täglichen Fahrten vieler Grenzgänger und Arbeitnehmer. Um den Verkehrsfluss zu verbessern und umweltfreundlichere Verkehrsmittel zu fördern, wird auf einem bestimmten Autobahnabschnitt eine Spur für Fahrzeuge mit mindestens zwei Personen eingerichtet. In Richtung Aire de Berchem – Croix de Gasperich wird auf dem Standstreifen zudem eine Busspur eingerichtet.
Besondere Bestimmungen nach Verkehrsrichtung
In Richtung Aire de Berchem – Croix de Gasperich ab 23. März 2025 um 00:00 Uhr:
- Auf der Schnellstraße wurde entlang der gesamten Verbreiterung eine rund um die Uhr befahrbare Fahrgemeinschafts- und Busspur eingerichtet. Am Ende dieses Abschnitts wird diese Spur zur normalen Fahrspur.
- Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 90 km/h, außer während der Hauptverkehrszeiten von Montag bis Freitag zwischen 6 und 11 Uhr. In dieser Zeit ist die Geschwindigkeit auf allen für Fahrzeuge freigegebenen Fahrspuren und auf der Fahrgemeinschafts-/Busspur auf 70 km/h reduziert.
- Auf dem Standstreifen zwischen dem Rastplatz Berchem und dem Croix de Gasperich ist eine Busspur mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h durchgehend in Betrieb.
In Richtung Croix de Gasperich – Aire de Berchem und ab 30. März 2025 um 00:00 Uhr:
- Auf der Schnellstraße steht zudem eine rund um die Uhr geöffnete Vorfahrtsspur für Fahrgemeinschaften und Busse zur Verfügung. Die Aufteilung in drei Fahrspuren erfolgt über ein Zugknopfsystem, über das die Verkehrsteilnehmer informiert werden.
- Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 90 km/h, außer während der Hauptverkehrszeiten von Montag bis Freitag zwischen 15 und 20 Uhr. In dieser Zeit ist die Geschwindigkeit auf allen für Fahrzeuge freigegebenen Fahrspuren und auf der Bus-/Fahrgemeinschafts-Vorfahrtsspur auf 70 km/h begrenzt.
Das Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten ermutigt die Nutzer, Fahrgemeinschaften zu bilden und die neuen Vorschriften einzuhalten. Es betont, dass die großherzogliche Polizei für deren ordnungsgemäße Umsetzung sorgen wird und dass bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften eine Geldstrafe von mindestens 74 Euro verhängt wird. Begleitet wird diese Umsetzung von einer Sensibilisierungs- und Informationskampagne, die die Bedingungen für die Nutzung der eigenen Fahrspur erläutert.
Fahrgemeinschaftsschild
Die Fahrgemeinschaftsspur wird durch das untenstehende Schild gekennzeichnet. Dieses Schild bedeutet, dass die Spur für Fahrgemeinschaftsfahrer freigegeben ist. Fahrgemeinschaftsfahrer sind nicht verpflichtet, diese Spur zu benutzen. Die Zahl gibt an, wie viele Personen sich in einem Fahrzeug mindestens befinden müssen, damit es als Fahrgemeinschaftsfahrzeug gilt. In diesem Fall sind es mindestens 2 Personen.
Nächste Schritte beim A3-Ausbau
- April – Anfang 2026: Zwei Fahrspuren für den motorisierten Individualverkehr. Umbau der Autobahn A3, einschließlich einer eigenen Fahrgemeinschafts-/Busspur auf der Schnellstraße und einer Busspur auf dem Seitenstreifen zwischen der Raststätte Berchem und Croix de Gasperich, mit statischer vertikaler Beschilderung und einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 90 km/h bis 70 km/h während festgelegter Stoßzeiten.
- Anfang 2026: Einführung einer dynamischen Fahrspurzuweisung über Schilderbrücken und manueller Geschwindigkeitsregelung.
- Ab 2030, wenn der gesamte Abschnitt Croix de Bettembourg – Croix de Gasperich und Frontière – Croix de Bettembourg eröffnet ist: Vollautomatische dynamische Fahrspurzuweisung und Geschwindigkeitsregelung, die sowohl eine schrittweise Reduzierung der Geschwindigkeitsbegrenzungen je nach Verkehrsdichte als auch eine stärkere Priorisierung von Fahrgemeinschaften und öffentlichen Verkehrsmitteln ermöglicht.
Im Rahmen des multimodalen Umbaus der A3 zeigt sich die Ministerin für Mobilität und öffentliche Arbeiten, Yuriko Backes, erfreut: "Die Eröffnung des ersten verbreiterten Abschnitts ist ein klares Zeichen für das Engagement der Regierung, eine moderne, sichere und nachhaltige Infrastruktur zu schaffen, die den aktuellen und zukünftigen Bedürfnissen der Bürger und Grenzgänger gerecht wird und gleichzeitig den öffentlichen Nahverkehr, einschließlich Fahrgemeinschaften, gegenüber dem motorisierten Individualverkehr fördert. Die Eröffnung dieses ersten Abschnitts ist nur ein Schritt in einem Großprojekt, stellt aber bereits ein starkes Signal für eine flüssigere und effizientere Mobilität in Luxemburg dar."
Mitgeteilt vom Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten
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