Verkehrssicherheitskampagne der großherzoglichen Polizei zum Thema Ablenkung am Steuer "Eyes on the road"
Vom 19. bis 29. Juni 2023 wird die Polizei Kontrollen durchführen, die sich speziell auf Ablenkung am Steuer konzentrieren, um das Bewusstsein zu schärfen und die Zahl der Verkehrsunfälle zu verringern.
Ablenkung am Steuer
Ablenkung am Steuer ist eine der Hauptursachen für Verkehrsunfälle. Das Versenden von Nachrichten, aber auch die Nutzung von Apps oder sozialen Medien beanspruchen die Aufmerksamkeitsspanne des Fahrers erheblich. Tatsächlich lenkt das Smartphone die Aufmerksamkeit des Fahrers sowohl auf visueller als auch auf auditiver, physischer und kognitiver Ebene ab.
Aus diesem Grund wird die Benutzung des Mobiltelefons durch den Fahrer eines fahrenden Fahrzeugs in Artikel 170bis der Straßenverkehrsordnung geregelt. Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an diese Bestimmungen halten, riskieren Verwarnungen, die mit 145 Euro besteuert werden, und den Verlust von zwei Punkten.
Doch nicht nur die Benutzung von Mobiltelefonen, sondern auch das Anzünden von Zigaretten, das Bedienen von Instrumenten oder des Navigationssystems und sogar Gespräche über eine Freisprecheinrichtung sind Quellen der Ablenkung. In diesem Zusammenhang bietet die Polizei auf ihrer Website eine Vielzahl von Informationen und Sicherheitstipps an.
Außerdem sind nicht nur Autofahrer von Ablenkungen betroffen. Auch andere Verkehrsteilnehmer wie Motorradfahrer, Radfahrer oder Fußgänger können davon betroffen sein.
Im Sinne der Aufklärung und Sensibilisierung werden in den kommenden Tagen auch auf den sozialen Netzwerken der Polizei praktische Tipps und Informationen zum Thema Ablenkung am Steuer verbreitet.
Dokumente an Bord
Wie bei Verkehrskontrollen üblich, werden im Zusammenhang mit dieser Kampagne auch die Bordpapiere überprüft. Zur Erinnerung: Die Fahrer müssen die folgenden Dokumente besitzen und vorzeigen können:
- Führerschein oder Ausbildungsnachweis;
- Praktikumsbuch (falls vorhanden);
- Versicherungsnachweis für das Fahrzeug;
- Zulassungsbescheinigung;
- letzte Bescheinigung über die technische Kontrolle (falls zutreffend);
- Steuervignette;
- Übereinstimmungsbescheinigung/von der SNCA beglaubigte Kopie (für alle Fahrzeuge, die ab dem 1. Februar 2016 zugelassen wurden).
Mit Ausnahme der Übereinstimmungsbescheinigung müssen alle Dokumente in ihrer Originalfassung vorgelegt werden.
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