Persönliches Fortbewegungsmittel (EDP)
Persönliches Fortbewegungsmittel (EDP)
Ein persönliches Fortbewegungsmittel (EDP) ist ein sehr kleines, individuelles Fortbewegungsmittel ohne Elektromotor. Es kann mit oder ohne Lenker oder Sitz ausgestattet sein.
Die häufigsten Geräte sind:
- Skateboards;
- Tretroller;
- Rollschuhe.
Für Kinder bestimmte Geräte mit Rädern und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 6 km/h gelten auch dann als persönliche Fortbewegungsmittel, wenn sie über einen kleinen Elektromotor verfügen:
- Hoverboard;
- Kinderwagen.
Wo kann ich mit meinem EDP fahren?
Wenn man ein persönliches Fortbewegungsmittel benutzt, wird man als Fußgänger betrachtet.
Das persönliche Fortbewegungsmittel ist daher zulässig:
- auf dem Bürgersteig;
- auf anderen für Fußgänger vorgesehenen Flächen;
- auf Wegen, die mit einem Verkehrszeichen für Rollschuhe gekennzeichnet sind.
Welche Regeln muss ich bei meinem EDP beachten?
Beim Fahren auf dem Bürgersteig darf die Geschwindigkeit im Schritttempo (<3,6km/h) nicht überschritten werden, um andere nicht zu behindern.
Fußgänger haben absoluten Vorrang.
Es ist verboten:
- die Beförderung von Personen;
- das Abschleppen;
- das Schleppen eines anderen Fahrzeugs.
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