Genehmigungen für Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen

Straßenverkehr

Aktive mobilität

Vorschriften

Sportliche Wettkämpfe wie z. B. Laufwettbewerbe, die mit einer Wertung oder Preisverleihung verbunden sind und auf öffentlichen Straßen stattfinden, bedürfen einer vorherigen ministeriellen Genehmigung.

Unter einem Sportwettbewerb im Sinne von Artikel 143 der Straßenverkehrsordnung ("Code de la Route") versteht man "jede Veranstaltung, an der mehrere Teilnehmer zu Fuß, zu Pferd, auf einem Fahrrad oder in einem selbstfahrenden Fahrzeug teilnehmen und die zu einer beliebigen Platzierung der Teilnehmer oder zur Verleihung von Preisen nach Kriterien führt, die vom Veranstalter der Veranstaltung festgelegt werden".

Anträge auf Genehmigung von Laufwettbewerben sind an den jeweiligen Verband zu richten:

Anträge auf die gemäß Artikel 143 des "Code de la Route" erforderliche ministerielle Genehmigung sind mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung beim Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten einzureichen:

 

Der antragstellende Verband muss vorab Abstimmungsgespräche mit folgenden Stellen organisieren:

Des réunions de concertations préalables sont à organiser par la fédération demandeuse avec:

Zum letzten Mal aktualisiert am