Freizeit-Luftfahrt
In Luxemburg gibt es verschiedene Vereine und Verbände, die sich mit der Luftfahrt in verschiedenen Formen zu Freizeitzwecken beschäftigen: Segelflug, Sportflugzeuge, Fallschirmspringen usw., die in dem Luxemburger Luftfahrtverband (Fédération Aéronautique Luxembourgeoise) zusammengeschlossen sind.
Jeder, der eine Freizeitaktivität in der Luftfahrt ausüben möchte, muss eine Privatpilotenlizenz besitzen.
Arten von Luftfahrzeugen
- Ein- oder mehrsitziges Motorflugzeug(e)
- Motorgetriebener Deltasegler
- Heißluftballon
- Fallschirm
- Gleitschirm
- Segelflugzeug
- ULM - Ultraleichtes Fluggerät
Lizenz für Privatpiloten
Mehrere private Flug-Clubs im Großherzogtum Luxemburg bieten die Möglichkeit, eine Privatpilotenlizenz (PPL) zu erwerben.
- Theoretische Ausbildung;
- theoretische Prüfung;
- praktische Ausbildung;
- praktische Prüfung.
Nach Bestehen aller Prüfungen wird die Privatpilotenlizenz (PPL) von der Direktion für zivile Luftfahrt (DAC) des Ministeriums für Mobilität und öffentliche Arbeiten ausgestellt.
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