Freizeit-Luftfahrt

Fahrer

Lufttransport

In Luxemburg gibt es verschiedene Vereine und Verbände, die sich mit der Luftfahrt in verschiedenen Formen zu Freizeitzwecken beschäftigen: Segelflug, Sportflugzeuge, Fallschirmspringen usw., die in dem Luxemburger Luftfahrtverband (Fédération Aéronautique Luxembourgeoise) zusammengeschlossen sind.

Jeder, der eine Freizeitaktivität in der Luftfahrt ausüben möchte, muss eine Privatpilotenlizenz besitzen.

Arten von Luftfahrzeugen

  • Ein- oder mehrsitziges Motorflugzeug(e)
  • Motorgetriebener Deltasegler
  • Heißluftballon
  • Fallschirm
  • Gleitschirm
  • Segelflugzeug
  • ULM - Ultraleichtes Fluggerät

Lizenz für Privatpiloten

Mehrere private Flug-Clubs im Großherzogtum Luxemburg bieten die Möglichkeit, eine Privatpilotenlizenz (PPL) zu erwerben.

  • Theoretische Ausbildung;
  • theoretische Prüfung;
  • praktische Ausbildung;
  • praktische Prüfung.

    Nach Bestehen aller Prüfungen wird die Privatpilotenlizenz (PPL) von der Direktion für zivile Luftfahrt (DAC) des Ministeriums für Mobilität und öffentliche Arbeiten ausgestellt.

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