Registrierung und Zertifikate für Flussschifffahrt

Vorschriften

Flusstransport

Die "Direction de la navigation fluviale" stellt für Binnenschiffe, die unter luxemburgischer Flagge fahren, folgende Zertifikate aus:

Vermessungszertifikat und Registrierung

Jedes Schiff, das auf den Wasserstraßen verkehrt, muss vermessen sein, bevor es registriert werden kann.

Bei Fahrgastschiffen kann das gültige Unionszeugnis oder das Rheinbesichtigungszeugnis als Messbrief gelten. Sportboote mit einer Rumpflänge von weniger als 15 m müssen nicht vermessen werden.

Die Vermessungsarbeiten für Schiffe, die im Großherzogtum verkehren, werden von den zugelassenen Klassifikationsgesellschaften und Sachverständigen durchgeführt. Die Homologation des ausländischen Messbriefs wird von der "Direction de la navigation fluviale" innerhalb des Ministeriums für Mobilität und öffentliche Arbeiten durchgeführt.

Der Messbrief ist maximal 15 Jahre lang gültig (10 Jahre für Schiffe, die gefährliche Güter befördern), kann aber verlängert werden.

Der Schiffseigner muss zum Zweck der Zulassung des Messbriefs das Antragsformular über die Verwaltung des Schiffes einreichen und die bedeutende Verwaltung des Schiffes in Luxemburg durch den Erhalt eines Betreiberzertifikats nachweisen, das von der Administration de l'enregistrement et des domaines ausgestellt wird.

Der Schiffseigner kann auch einen Antrag auf ein luxemburgisches Tonnagezertifikat in einfacher Form stellen.

Der Ausstellungsprozess ist im nachstehenden Flussdiagramm dargestellt und wird in den entsprechenden Anweisungen sowie den dem Antrag beizufügenden Anlagen erläutert.

Unionszertifikat (EU)

Luxemburg stellt Unionszertifikate (EU) gemäß der Richtlinie (EU) 2016/1629 und den ES-TRIN-Standards aus. Rheinzertifikate werden gemäß der Richtlinie 2006/87/EG in der jeweils gültigen Fassung automatisch anerkannt.

Diese technischen Anforderungen und Standards gelten sowohl für Güter- als auch für Fahrgastschiffe, mit und ohne Kabinen. Sie gelten grundsätzlich für:

  • schwimmende Fahrzeuge und alle Schiffe mit einer Länge von 20 Metern oder mehr
  • oder deren Länge × Breite × Tiefgang 100 m³ oder mehr beträgt.

Alle Binnenschiffe müssen diese Anforderungen einhalten.

Luxemburg stellt keine ergänzenden Unionszertifikate aus, da es keine Flüsse mit reduzierten oder zusätzlichen Anforderungen gibt.

Das Zertifikat muss vor Ablauf seiner Gültigkeit erneuert werden. Die maximale Gültigkeit beträgt fünf Jahre für Fahrgastschiffe und Schiffe, die gefährliche Güter gemäß den UNECE-Bestimmungen befördern. Für andere Schiffe beträgt die Gültigkeit zehn Jahre.

Der Antragsteller muss das entsprechende Antragsformular ausfüllen und die erforderlichen Schlüsseldokumente beifügen: ein Klassenzertifikat, eine Konformitätsbescheinigung und eine Checkliste der Klassifikationsgesellschaft Bureau Veritas, mit der Luxemburg in diesem Bereich eine Kooperationsvereinbarung geschlossen hat.

Die Inspektionsstelle wird anschließend einberufen und gibt eine Stellungnahme ab, die dem Minister die Ausstellung des Unionszertifikats (EU) ermöglicht.

Der Ausstellungsprozess ist im folgenden Flussdiagramm dargestellt (Link zum Flussdiagramm).

ADN-Zulassungsbescheinigung für den Flussverkehr

Schiffe, die Gefahrgut transportieren, benötigen eine ADN-Zulassungsbescheinigung für den Flussverkehr.

Am 1. Januar 2011 wurden ADN-R und ADN-M durch das europaweit gültige ADN ersetzt. Das ADN wird alle zwei Jahre aktualisiert.

Der Antragsteller muss das Antragsformular für die ADN-Zulassung für den Flussverkehr ausfüllen und eine von einer Klassifikationsgesellschaft ausgestellte Bescheinigung über die Konformität des Schiffes mit den ADN-Vorschriften beifügen.

Konformitätsbescheinigungen folgender Klassifikationsgesellschaften werden akzeptiert:


Die ADN-Zulassungsbescheinigung für den Flussverkehr wird vom Minister ausgestellt oder verlängert. Voraussetzung ist die Vorlage einer Bescheinigung über die vollständige Konformität mit den europäischen Vorschriften, die von einer europäisch anerkannten Klassifikationsgesellschaft nach einer von dieser durchgeführten Prüfung ausgestellt wurde.

Die Bescheinigung muss vor Ablauf ihrer Gültigkeit, d. h. spätestens alle fünf Jahre, erneuert werden, vorbehaltlich einer Verlängerung um ein Jahr. Die Kosten für die Konformitätsbescheinigung (100 Euro) müssen an die Klassifikationsgesellschaft entrichtet werden.

Zum letzten Mal aktualisiert am