Eurovignette: Straßenbenutzungsgebühr für LKWs
LKWs müssen eine Benutzungsgebühr, die sogenannte Eurovignette, entrichten, um bestimmte Straßen in Luxemburg, Dänemark, den Niederlanden und Schweden benutzen zu dürfen.
Sobald die Benutzungsgebühr entrichtet wurde, wird das Fahrzeug sofort in der Datenbank der Mitgliedstaaten des Eurovignetten-Abkommens registriert.
Bei einer Kontrolle überprüfen die Beamten anhand des Fahrzeugkennzeichens in der Datenbank, ob die Gebühr entrichtet wurde. Der Beförderer muss die Bescheinigung über die Zahlung der Eurovignette also nicht ständig im Fahrzeug mitführen.
Zum letzten Mal aktualisiert am