Punkteführerschein

Der Punkteführerschein wurde 2002 im Großherzogtum Luxemburg eingeführt. Jeder Führerschein verfügt über ein Kapital von 12 Punkten.

Es handelt sich um eine repressive Sicherheitsmaßnahme, da bei jedem schweren Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung das Punktguthaben des betreffenden Fahrers entsprechend reduziert wird. Dies gilt sowohl für Inhaber eines luxemburgischen Führerscheins als auch für Inhaber eines ausländischen Führerscheins, denen ein virtueller Führerschein ausgestellt wird.

Der Verlust des gesamten Punktestands führt zu einer Aussetzung der Fahrerlaubnis für einen Zeitraum von 12 Monaten.

Im Jahr 2015 wurde der Punkteführerschein überarbeitet und eine neue Punkteskala (auf Französisch: Barème) eingeführt.

 

Die gebührenpflichtigen Verwarnungen

Der Katalog der gebührenpflichtigen Verwarnungen kann in der großherzoglichen Verordnung vom 22. Mai 2015 eingesehen werden, die insbesondere die geänderte großherzogliche Verordnung vom 26. August 1993 über gebührenpflichtige Verwarnungen, Hinterlegungen für nicht ansässige Zuwiderhandelnde sowie Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechtsvorschriften über die Beschlagnahme von Fahrzeugen und den Punkteführerschein ändert (auf Französisch: règlement grand-ducal du 22 mai 2015 modifiant notamment le règlement grand-ducal modifié du 26 août 1993 relatif aux avertissements taxés, aux consignations pour contrevenants non-résidents ainsi qu’aux mesures d’exécution de la législation en matière de mise en fourrière des véhicules et en matière de permis à points).

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