Winterreifenpflicht in Luxemburg bei winterlichen Bedingungen
"Im Winter, Winterreifen!"
Seit dem 1. Oktober 2012 (Großherzogliche Verordnung vom 10. September 2012 - auf Französisch - veröffentlicht im Memorial A-N°199 vom 14. September 2012), ist das Fahren eines Kraftfahrzeugs auf öffentlichen Straßen bei winterlichen Bedingungen (Glatteis, festgefahrener Schnee, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) nur mit Winterreifen (M + S, M. S.., M & S oder Reifenmarkierung gemäß Punkt 4.2.7. des GHR vom 10. September 2012), die auf allen Rädern des Fahrzeugs montiert sind, auf dem Gebiet des Großherzogtums Luxemburg erlaubt.
Präzisionen zur Winterreifenpflicht
Bei Lastkraftwagen sowie Bussen und Reisebussen reicht es aus, wenn die Räder aller Antriebsachsen dieser Fahrzeuge mit Winterreifen ausgerüstet sind. Dasselbe gilt für Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg.
Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind:
- Mopeds, Motorräder, Dreiräder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und Quads;
- Traktoren;
- selbstfahrende Maschinen.
Sofern Winterreifen für diese Fahrzeuge nicht konstruktionsbedingt vorhanden sind, sind sie ebenfalls von dieser Pflicht ausgenommen:
- Sonderfahrzeuge mit Ausnahme von Wohnmobilen;
- Fahrzeuge der Armee, der großherzoglichen Polizei, der Zoll- und Akzisenverwaltung, der Verwaltung der Rettungsdienste sowie der kommunalen Feuerwehr- und Rettungsdienste.
Es ist zu beachten, dass diese Bestimmungen:
- für alle Fahrer gelten, unabhängig davon, in welchem Land das von ihnen geführte Fahrzeug zugelassen ist (Grenzgänger, Transit);
- nicht für Fahrzeuge gelten, die auf öffentlichen Straßen geparkt oder abgestellt sind.
Kommunikationskampagne
Um die ansässigen, durchreisenden und nicht ansässigen Verkehrsteilnehmer zu informieren und zu sensibilisieren, startet das Ministerium für nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen in Zusammenarbeit mit der "Sécurité Routière" und der Großherzoglichen Polizei eine Kommunikationskampagne für die breite Öffentlichkeit, die am 17. September beginnen wird.
Die Kampagne wird über folgende Medien verbreitet:
- 45 Plakate im Straßennetz;
- Full back"-Plakate in den Bussen des RGTR-Netzes;
- Radiospots (französisch, luxemburgisch und portugiesisch in der Großregion, d. h. in Luxemburg, Belgien und Frankreich);
- Internet;
- Informationsbroschüren, die von den Partnern verteilt werden.
Neben der neuen Pflicht werden die Fahrer auch an einige grundlegende Verhaltensregeln für die schlechte Jahreszeit erinnert:
- Geschwindigkeit mäßigen;
- Scheinwerfer und Fenster sauber halten;
- Scheibenwischer ersetzen;
- bevorzugte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel;
- den Fahrzeugen des Winterdienstes den Vortritt lassen;
- auf eine mögliche Blockade vorbereitet sein;
- vorsichtiger sein gegenüber ungeschützten Verkehrsteilnehmern, die oft nur schwer zu sehen sind.
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