Fahrtenschreiber für den internationalen Güterverkehr mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen
Ab dem 1. Juli 2026 gilt auf europäischer Ebene eine wichtige Änderung für Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen, die im internationalen Straßengüterverkehr eingesetzt werden.
Ab dem 1. Juli 2026 müssen diese Fahrzeuge mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der neuesten Generation (G2V2) ausgestattet sein und die Lenk- und Ruhezeitvorschriften im internationalen Transport einhalten, jedoch nur, wenn der Transport im Auftrag eines anderen erfolgt.
Diese Verpflichtungen basieren auf den Verordnungen (EG) Nr. 561/2006(1) zur Fahrtenschreiberpflicht und (EU) Nr. 165/2014(2) zu den Lenk- und Ruhezeitvorschriften.
Betroffene Unternehmen werden gebeten, diese Fristen frühzeitig zu beachten, um die Einhaltung der Vorschriften durch ihre Fahrzeugflotten sicherzustellen und Probleme bei internationalen Straßenkontrollen zu vermeiden.
In diesen FAQ wird der Begriff "Fahrzeug" benutzt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen.
Wann muss ein Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 2,5 Tonnen und 3,5 Tonnen mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet sein?
Das Fahrzeug muss mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der neuesten Generation (G2V2) ausgestattet sein, wenn die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind:
- Das Fahrzeug führt einen internationalen Güterkraftverkehr durch.
- Der Transport wird für Dritte durchgeführt.
Wann wird ein Transport für Dritte durchgeführt?
Der Transport für fremde Rechnung ist ein entgeltlicher Transport von Gütern für Dritte. Mit anderen Worten handelt es sich um einen Transport, der gegen Entgelt für einen Drittkunden und nicht für den eigenen Bedarf des Unternehmens durchgeführt wird.
Jeder Transport für eigene Rechnung des Unternehmens oder des Fahrers, bei dem das Fahren nicht die Haupttätigkeit der fahrenden Person darstellt, ist davon ausgenommen.
Welcher Fahrtenschreiber muss in Fahrzeugen eingebaut sein?
Die betroffenen Fahrzeuge müssen gemäß der oben genannten Verordnung (EU) Nr. 165/2014 mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der neuesten Generation (G2V2) ausgestattet sein.
Wie sieht es mit Lieferungen von Unternehmen ihrer eigenen verkauften Produkte aus?
Der Transport von an ihre Kunden verkauften Gütern stellt eine Beförderungstätigkeit im eigenen Namen des Unternehmens dar, sofern das Führen des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit der Person ist, die das Fahrzeug führt.
Was ist mit einer Privatperson, die einem Dritten im Rahmen eines Umzugs punktuell Hilfe leistet und dafür einen Vorteil oder eine Gratifikation erhält?
Der Begriff "Vergütung" ist im engeren Sinne zu verstehen. Da für die geleistete Hilfe keine Rechnung gestellt oder finanzielle Gegenleistung erbracht wurde, kann es sich nicht um eine Beförderung für fremde Rechnung handeln.
Was tun wenn ich weitere Fragen habe?
Bitte richten Sie weitere Fragen schriftlich an folgende E-Mail-Adresse: tachy@mmtp.etat.lu.
Bei Fragen zur Verwendung des intelligenten Fahrtenschreibers stellt die Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (Administration des douanes et accises) auf ihrer Website eine regelmäßig aktualisierte Broschüre(3) in französischer Sprache zur Verfügung.
Reglemente und Informationen auf Französisch:
Zum letzten Mal aktualisiert am