Passagierschiff

Die Beförderung von Personen auf Binnenwasserstraßen erfolgt mit Schiffen, die nach den technischen Vorschriften gebaut wurden, die in der Richtlinie (EU) 2016/1629 festgelegt und anschließend in Luxemburg in nationales Recht umgesetzt wurden.

Beförderung von Personen

Für den entgeltlichen Betrieb eines Fahrgastschiffes, das in einem luxemburgischen Register eingetragen ist und im Großherzogtum Luxemburg verkehrt, ist eine Betriebsgenehmigung erforderlich, die vom Verkehrsminister ausgestellt werden muss.

Beantragung eines Fahrterlaubnisscheins

Das unter guichet.lu abrufbare Formular ist ordnungsgemäß ausgefüllt zusammen mit den beizufügenden Unterlagen an den Service de la navigation fluviale, B.P. 8 in L-6071 Grevenmacher oder per E-Mail an service.navigation@sn.etat.lu zu senden.

Ausstellung von technischen Zertifikaten für die Flussschifffahrt

Um ein hohes Maß an Sicherheit in der Binnenschifffahrt zu gewährleisten und damit auch die Umwelt und die Menschen an Bord zu schützen, muss ein Schiff, das auf den Binnenwasserstraßen der EU betrieben wird und Personen befördert, ein EU-Binnenschifffahrtszeugnis oder ein gleichwertiges Zeugnis besitzen.

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