Infrastrukturen für Mikro-Mobilität
Wenn man ein persönliches Fortbewegungsmittel (EDP) benutzt, wird man als Fußgänger betrachtet.
Unter Beachtung der Rücksichtnahme auf andere Personen, die zu Fuß auf für Fußgänger vorgesehenen Flächen unterwegs sind, ist ein EDP daher erlaubt:
- auf dem Bürgersteig;
- auf einem Zebrastreifen;
- in einer Fußgängerzone;
- in einem Wohngebiet;
- in einer Begegnungszone;
- in einem gemeinsam genutzten Raum "shared space";
- auf Wegen, die mit einem Verkehrszeichen für Rollschuhe gekennzeichnet sind.
Wenn man mit einem Mikro-Elektrofahrzeug (MVE) unterwegs ist, gilt man als Radfahrer.
Ab 10 Jahren darf man und ab 13 Jahren muss man an den für Fahrräder vorgesehenen Stellen fahren, ansonsten auf den Fahrbahnen.
Kinder unter 10 Jahren dürfen auf dem Bürgersteig und anderen für Fußgänger vorgesehenen Stellen fahren, wenn sie den Fußgängern den Vortritt lassen.
Verschiedene Gemeinden in Luxemburg haben auch einen Skatepark (google-maps-Suche) eingerichtet, um die Mikro-Mobilität als Spaß oder Sport zu praktizieren zu können.
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