Sondertransporte

Achtung: Neue Telefonnummer für Sondertransporte und deren Ausnahmegenehmigung: (+352) 247-74400

Sondertransporte und
deren Ausnahmegenehmigung

Unter einem Sondertransport ist die Beförderung einer Ladung auf der Straße zu verstehen, welcher aufgrund seiner Abmessungen und/oder Masse die vorgeschriebenen Bestimmungen der nationalen Straßenverkehrsordnung überschreitet.

Um einen derartigen Transport durchführen zu können, benötigt das Transportunternehmen eine Ausnahmegenehmigung.

Die Ladung, aufgrund derer die vorgeschriebenen Abmessungen und Massen des Transportfahrzeugs überschritten werden, muss eine unteilbare Ladung darstellen, d. h. aus einem Element, das nicht in mehrere Teile zerlegt werden kann, ohne dass dem Beförderer unzumutbare Kosten oder an der Ladung Schäden entstehen.

Als außergewöhnliche Beförderung gilt zudem das Inverkehrbringen eines zur Beförderung von Gütern bestimmten Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen, unbeachtet, ob es beladen ist oder nicht, das aufgrund seiner Bauweise die zulässigen Abmessungen und Gewichte überschreitet. Diese Fahrzeuge werden als "véhicules exceptionnels" bezeichnet.

Die Begriffsbestimmungen bezüglich der Sondertransporte sind dem Artikel 2 des « arrêté grand-ducal modifié du 23 novembre 1955 portant règlement de la circulation sur toutes les voies publiques » zu entnehmen:

(...)

5.17 b) Unteilbare Ladung: Eine Ladung, die für die Zwecke des Straßentransports nicht in mehrere Ladungen unterteilt werden kann, ohne dass unzumutbare Kosten oder die Gefahr größerer Schäden entstehen, und die aufgrund ihrer Abmessungen oder Masse nicht innerhalb der vorgeschriebenen Abmessungen oder Masse befördert werden kann.

 

Eine Ausnahmegenehmigung für die Beförderung wird auf Antrag kostenlos erteilt. Dazu ist ein Formular mit allen erforderlichen Angaben auszufüllen und an die Adresse autorisations@tr.etat.lu zu senden.

 

Zu unternehmende Schritte:

 

Füllen Sie das Formular mit den erforderlichen Informationen aus:

  • Vor- und Nachname oder Firmenname des Genehmigungsinhabers
  • Anschrift des Genehmigungsinhabers
  • Anschrift des Empfängers der Genehmigung
  • Merkmale des Fahrzeugs/der Fahrzeuge
  • Angaben zur Ladung (bei Fahrzeugen für die Güterbeförderung)
  • Abmessungen und Masse des Fahrzeugs, einschließlich Ladung
  • Strecke (außer Kategorie 1)
  • Vorgesehenes Datum des Transports
  • Unterschrift des Antragstellers

 

Die folgenden Dokumente müssen dem Antrag als PDF-Dateien beigefügt werden:

  • 1 PDF - Bevollmächtigung des Genehmigungsinhabers, falls abweichend vom Antragsteller
  • 1 PDF - Zulassungsbescheinigung für das/die Fahrzeug(e)
  • 1 PDF - Europäische Übereinstimmungsbescheinigung für das/die Fahrzeug(e)
  • 1 PDF - Nachweis der Unteilbarkeit der zu befördernden Ladung (Bestellung, technisches Datenblatt usw.)
  • 1 PDF - Liste(n) der amtlichen Kennzeichen, wenn der Transport mit mehreren Fahrzeugen durchgeführt wird und wenn die Abmessungen und Massen gegenüber dem Antrag unverändert bleiben. (es müssen Listen verwendet werden, die von der MMTP-Website heruntergeladen werden können)
  • 1 PDF - Für die Beförderung oder Inbetriebnahme eines Fahrzeugs mit einer Genehmigung der Kategorie 3, eine technische Zeichnung, aus der die Verteilung der Gesamtmasse auf die Achsen hervorgeht

 

Senden Sie das Antragsformular und die anderen für den Antrag erforderlichen Unterlagen an autorisations@tr.etat.lu

Für einen Spezialtransport, der die Gesamtmasse von 44 Tonnen überschreitet oder der in Kategorie 3 eingestuft ist, ist die Anzahl der auf der Liste aufgeführten Lastkraftwagen oder Sattelzugmaschinen auf 10 begrenzt.

Das Gleiche gilt für Spezialtransporte mit 5-achsigen Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 50 Tonnen und einer Überschreitung der Gesamtmasse von 50 Tonnen.

Die Abteilung für Sondergenehmigungen des Ministeriums für Mobilität und öffentliche Arbeiten prüft den Antrag und die ihm beigefügten Unterlagen und erteilt die beantragte Ausnahmegenehmigung, sofern alle vom Antragsteller gemachten Angaben korrekt sind und alle Bedingungen erfüllt werden.

Die Abteilung für Sondergenehmigungen behält sich das Recht vor, vom Antragsteller zusätzliche Informationen anzufordern, um die Zulässigkeit des Antrags und die Notwendigkeit einer Ausnahmegenehmigung zu prüfen.

Die Genehmigung wird im PDF-Format an die E-Mail-Adresse gesendet, mit welcher der Antrag eingereicht wurde.

Auf Wunsch kann die Genehmigung dem Empfänger ebenfalls per Post zugestellt werden.

 

Das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen, das nicht für die Beförderung von Gütern bestimmt ist

Selbstfahrende Maschinen, die aufgrund ihrer Bauart oder ihrer Ausrüstung die vorgeschriebenen Abmessungen oder Massen überschreiten, dürfen nur mit einer Sondergenehmigung auf öffentlichen Straßen in Verkehr gebracht oder gehalten werden.

Unter einer Maschine versteht man gemäß den Bestimmungen von Artikel 2, Absatz 2, Punkt 2.10. und 2.11. des « arrêté grand-ducal modifié du 23 novembre 1955 portant règlement de la circulation sur toutes les voies publiques » :

2.10. Maschine: Ein Fahrzeug, das hauptsächlich zur Ausführung von Arbeiten bestimmt ist, ständig mit Ausrüstungen für die Ausführung dieser Arbeiten oder mit einem Träger ausgestattet ist, der verschiedene auswechselbare Ausrüstungen aufnehmen kann, und das so konstruiert ist, dass es weder Personen noch Sachen befördern kann, mit Ausnahme des Fahrers, des Bedienungspersonals und der zusätzlichen Werkzeuge.

2.11. a) Selbstfahrende oder bewegliche Maschine: ein selbstfahrendes Fahrzeug, das ansonsten die Kriterien der Definition von Maschinen erfüllt.

(b) Selbstfahrende oder fahrbare Hochgeschwindigkeitsmaschinen: selbstfahrende oder fahrbare Maschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h.

 

Eine Ausnahmegenehmigung für die Beförderung wird auf Antrag kostenlos erteilt. Dazu ist ein Formular mit allen erforderlichen Angaben auszufüllen und an die Adresse autorisations@tr.etat.lu zu senden.

 

Zu unternehmende Schritte:

 

Füllen Sie das Formular mit den erforderlichen Informationen aus:

  • Vor- und Nachname oder Firmenname des Genehmigungsinhabers
  • Anschrift des Genehmigungsinhabers
  • Anschrift des Empfängers der Genehmigung
  • Merkmale des Fahrzeugs/der Fahrzeuge
  • Masse und Abmessungen des Fahrzeugs
  • Strecke (außer Kategorie 1)
  • Voraussichtliches Datum des Inverkehrbringens des Fahrzeugs
  • Unterschrift des Antragstellers

 

Die folgenden Dokumente müssen der Bewerbung als PDF-Dateien beigefügt werden:

  • 1 PDF - Bevollmächtigung des Genehmigungsinhabers, falls abweichend vom Antragsteller
  • 1 PDF - Zulassungsbescheinigung für das/die Fahrzeug(e)
  • 1 PDF – Europäische Übereinstimmungsbescheinigung für das/die Fahrzeug(e) oder ein anderes technisches Dokument
  • 1 PDF - Liste(n) der Nummernschilder, wenn es sich um mehrere Fahrzeuge oder selbstfahrende Maschinen handelt und die Abmessungen und Massen unverändert bleiben. (es müssen Listen verwendet werden, die von der MMTP-Website heruntergeladen werden können)

 

Die Abteilung für Sondergenehmigungen behält sich das Recht vor, vom Antragsteller zusätzliche Informationen anzufordern, um die Zulässigkeit des Antrags und die Angemessenheit einer Sondergenehmigung zu prüfen.

Die Genehmigung wird im PDF-Format an die E-Mail-Adresse gesendet, mit welcher der Antrag eingereicht wurde.

Auf Wunsch kann die Genehmigung dem Empfänger per Post zugestellt werden.

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